26.11.2019 - 12 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Zusätze:
- Verantwortlich: Herr Körner
- Gremium:
- Bau- und Wirtschaftsausschuss
- Datum:
- Di., 26.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
Wortprotokoll
Auch diese Beschlussvorlage stellte Herr Widuckel anfangs vor. Herr Körner ergänzte, dass die Stadt als Mittelzentrum verpflichtet ist, der großen Nachfrage nach Wohnbauland nachzukommen. Im weiterhin informierte er über die Abstimmungen mit der betroffenen Kleingartenanlage.
Herr Eggersmann fragte an, ob es Gespräche mit den betroffenen Kleingartennutzern gibt. Herr Schacht konnte berichteten, dass diesen Pächtern vom Verein bereits Ersatzparzellen im „Tannenblick“ angeboten wurden. Herr Körner ergänzte, dass es auch ermöglicht werden soll, dass KGA-Pächter, die Anwohner der Feldstraße sind, Baulandparzellen erwerben.
Herr Paul hinterfragte den Ausgleich und bemängelte, dass insgesamt zu wenig Bäume gepflanzt werden. Herr Körner informierte darüber, dass es grundsätzlich kaum verfügbare Pflanzflächen für Bäume gibt. Er verwies dabei auch auf ein Projekt der Ostsee Stiftung, im Rahmen dessen entsprechende Potentiale untersucht wurden. Das Ergebnis kann bei Bedarf gern im Umweltausschuss vorgestellt werden. Weiterhin erläuterte er das System der Ökokonten, indem größere konzentrierte Ausgleichsmaßnahmen geschaffen und mit Punkten bewertet werden, welche für Eingriffe „abgebucht“ werden können.
Herr Schacht wies auf die mögliche bauliche Entwicklung der KGA Morgenroth an der Stralsunder Chaussee hin. Herr Ilchmann informierte, dass die Fläche aufgrund der umgebenden Immissionsbeeinträchtigungen nicht als Wohnbaufläche geplant ist. Zielstellung ist eine Erweiterung des Gewerbegebietes.
Beschluss
Beschluss:
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-19/047
Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 101 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung östlich der Feldstraße“, im Verfahren nach § 13 b BauGB
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Für die Flurstücke 694, 695, 699/5 tlw., 710/2, 711/4, 711/5 und 712/1 der Flur 1 Gemarkung Damgarten wird ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13 b BauGB aufgestellt.
- Das Plangebiet wird begrenzt:
- im Norden durch die „Richtenberger Straße“
- im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen
- im Süden durch den Radwanderweg zwischen Damgarten und Plummendorf
- im Westen durch die Grundstücke „Feldstraße 10 bis 24“
- Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Entwicklung eines reinen Wohngebietes
- Sicherung der Erschließung
- Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung
- Gemäß § 13 b BauGB können Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB einbezogen werden. Gem. § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durchzuführen:
- dreiwöchige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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843,2 kB
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