26.11.2019 - 4 Satzung der Stadt Ribnitz-Damgarten zur Aufhebu...

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Wortprotokoll

Herr Widuckel erläuterte einleitend für die Beschlussvorlagen gem. der TOP 4 bis 9 den Anlass der Aufhebung der Sanierungssatzungen. Herr Werth ergänzte, wobei er auf den Erfolg der Sanierungsprogramme hinwies. Seitens des Ministeriums wurde die Abrechnung der Fördergebiete bis zum 28.02.2020 gefordert. Die Veröffentlichung der Aufhebungssatzungen erfolgt insofern erst Anfang 2020.

Herr Schacht fragte an, wie hoch die im Rahmen der Sanierung getätigten Gesamtausgaben sind. Herr Werth verwies auf die noch ausstehende Gesamtdarstellung der Sanierung, die im Rahmen der Abrechnung der Fördergebiete erarbeitet werden muss. Eckzahlen hieraus können voraussichtlich in der nächsten BA-Sitzung vorgestellt werden.

Herr Stuht gab zur Kenntnis, dass seitens des LFI mehrere Verfahren zur Rückforderung von Sanierungsförderungen laufen. Er bat darum, dass Frau Krause (BauBeCon / Gbw) eine entsprechende Aufstellung der betroffenen Bürger macht. Auch forderte er die Stadt auf, sich für diese Bürger einzusetzen. Herr Körner informierte, dass eine entsprechende Liste der Betroffenen bereits vorliegt und bei ihm eingesehen werden kann. Im Übrigen habe das LFI die Rückforderungen gegenüber der Stadt eröffnet.

 

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Beschluss

Beschluss:

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-19/023

 

Satzung der Stadt Ribnitz-Damgarten über die Aufhebung der Sanierungssatzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Innenstadt Ribnitz"

 

Aufgrund § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) und des § 162 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten folgende Satzung:

 

§ 1

Festlegung des Aufhebungsgebietes

 

Die Satzung der Stadt Ribnitz-Damgarten über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt Ribnitz“, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 25. März 1992 und mit ortsüblicher Bekanntmachung vom 19. Januar 1993 rechtsverbindlich, wird aufgehoben.

 

§ 2

Geltungsbereich der Satzung

 

Das in § 1 genannte Gebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im beiliegenden Lageplan (Anlage zur Satzung) durch eine schwarze Linie umgrenzten Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.

 

§ 3

Inkrafttreten

 

Die Satzung tritt gemäß § 162 Abs. 2 BauGB mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Ribnitz-Damgarten,

 

Ilchmann

Bürgermeister

 

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Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung für die Stadtvertretung:

 

Abstimmungsergebnis

Anzahl der Mitglieder:

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=900&TOLFDNR=10174&selfaction=print