05.02.2019 - 9 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Verantwortlich: Herr Körner
- Gremium:
- Bau- und Wirtschaftsausschuss
- Datum:
- Di., 05.02.2019
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-19/720
Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 99 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Wasserreihe – West II“, OT Langendamm
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Für die Flurstücke 261/1, 267 tlw. und 269 der Flur 1 der Gemarkung Langendamm wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
- Das Plangebiet wird begrenzt:
- im Norden durch die Straße „Wasserreihe“ südlich des Bebauungsplanes Nr. 67 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohn- und Wochenendhausgebiet Wasserreihe West“
- im Osten und im Süden durch landwirtschaftliche genutzte Flächen
- im Westen durch Waldflächen
- Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Ausweisung von Wohnbauflächen
- Sicherstellung der Erschließung
- Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durch-zuführen:
- dreiwöchige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen
Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlich-keitsbeteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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492,5 kB
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