05.02.2019 - 8 Beschluss zur Nichtanwendung des beschleunigten...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Verantwortlich: Herr Körner
- Gremium:
- Bau- und Wirtschaftsausschuss
- Datum:
- Di., 05.02.2019
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Widuckel stellte die Inhalte der Beschlussvorlage vor. Herr Körner ergänzte, dass der Investor angesichts der bisherigen rechtlichen Auseinandersetzungen mit Lidl eingeschätzt hat, über ein Regelverfahren an höheres Maß an Rechtssicherheit für das Verfahren erlangt.
Auf Nachfrage erläuterte Herr Körner, dass der Zeitablauf des B-Planes bzw. der durch das Regelverfahren entstehende Zeitverzug noch nicht eingeschätzt werden kann. Die Stadt wird das Verfahren aber forciert bearbeiten.
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-18/620/01
Beschluss zur Nichtanwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 97 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Einzelhandelsstandort Rostocker Straße 33“
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt
- die Nichtanwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 97 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Einzelhandelsstandort Rostocker Straße 33“.
- Der Pkt. 4 des Aufstellungsbeschlusses über den Bebauungsplan Nr. 97 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Einzelhandelsstandort Rostocker Straße 33“, vom 4. Juli 2018 (Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-18/620) entfällt.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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771,6 kB
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