21.06.2018 - 11 Beschluss zur Fortführung des Bebauungsplanverf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Zusätze:
- Verfasser: Herr Körner
- Gremium:
- Bau- und Wirtschaftsausschuss
- Datum:
- Do., 21.06.2018
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Auch die beiden folgenden Beschlussvorlagen wurden inhaltlich vom Ausschussvorsitzenden vorgestellt. Herr Röwer informierte über die Betroffenheit eines Anliegers. Entgegenkommen soll gezeigt werden, indem bis zu dem Anliegergebäude wechselseitiger Verkehr möglich ist. In weiterem wird dann eine Einbahnstraße ausgewiesen. Herr Körner bestätigte diese Verfahrensweise.
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-18/605
Beschluss zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 81 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Achterberg II“, OT Klockenhagen, im Verfahren nach § 13 b BauGB
Die Stadtvertretung beschließt:
- Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 81 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Achterberg II“, OT Klockenhagen, wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB) fortgeführt.
- Gemäß § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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495,7 kB
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