22.02.2018 - 8 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Ri...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Bau- und Wirtschaftsausschuss
- Datum:
- Do., 22.02.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Waack
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Widuckel stellte die wesentlichen Inhalte der Haushaltsplanung in Bezug auf die Bauangelegenheiten vor. Betr. des Vorschlages zur Erhöhung der Grundsteuer von 360 % auf den Landesdurchschnitt von 400 % vertrat er die Meinung, dass es in den letzten Jahren bereits zu viele Erhöhungen wie Pachten, Nutzungsgebühren etc. in der Stadt RDG gegeben hat und die neuerliche Erhöhung ein falsches Signal an die Bürger darstellt. Aufgrund dessen beantragte er, der Empfehlung der Verwaltung nicht zuzustimmen.
Herr Hänsen schloss sich den Ausführungen an. Auch wies er darauf hin, dass durch die Erhöhung der Stadt der Landesdurchschnitt weiter steigen würde, so dass die Stadt dann gleich wieder unter dem Landesdurchschnitt liege.
Herr Körner ergriff anschließend das Wort und erläuterte ausführlich die Wichtigkeit des Vorschlages der Verwaltung zur Anpassung des Grundsteuersatzes. So wird auch die Kreisumlage der Stadt auf den Landesdurchschnitt der Grundsteuer berechnet. Und bei der Beantragung von Fördermittel wird vermehrt darauf verwiesen, dass Mittel nur gewährt werden, wenn alle Einnahmenmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Er machte deutlich, dass die Stadt bei Ablehnung der Grundsteuererhöhung auf Einnahmen von insgesamt ca. 600 TEUR verzichtet.
Die BA Mitglieder stimmen den Antrag von Herrn Widuckel zu und lehnten den Vorschlag der Verwaltung zur Erhöhung des Grundsteuersatzes ab.
Im Weiteren wies Herr Hänsen darauf hin, dass im Haushalt Kosten für den Ausbau des Südstiches in Langendmann aufgenommen sind, die Info an die Anlieger und den Ortsbeirat aber noch fehlt. Herr Körner erläuterte, dass dieses natürlich wie üblich erfolgt, allerdings erst nach Beschlussfassung des Haushaltes durch die Stadtvertretung.
Der Bauausschuss bestätigte den Haushalt einstimmig.
Anlagen zur Vorlage
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