27.04.2017 - 7 Aufstellungsbeschluss über die IV. Änderung und...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verfasser: Herr Körner
- Gremium:
- Bau- und Wirtschaftsausschuss
- Datum:
- Do., 27.04.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-17/408
Aufstellungsbeschluss über die IV. Änderung und I. Ergänzung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten (Einarbeitung Ergebnis des ROV zum Projekt "Landschaftspark am Bodden“)
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Der mit Datum vom 21. November 2011 neu bekannt gemachte Flächennutzungsplan
(2. Neubekanntmachung) der Stadt Ribnitz-Damgarten wird in nachfolgendem Bereich, begrenzt
- im Norden durch die nördliche Grenze des Flugfeldes des ehemaligen Militärflugplatzes Pütnitz
- im Osten durch die westliche Grenze des Bebauungsplanes Nr. 72, „Photovoltaik Pütnitz“, sowie die westliche Waldgrenze des südlich des B-Plans Nr. 72 befindlichen Waldbestands
- im Süden durch das Ufer des Ribnitzer Sees sowie die südliche Abgrenzung des ehemaligen Flugfeldes (hier südliche Abgrenzung der Start- und Landebahn aus den 30er Jahren)
- im Westen durch die Wasserfläche des Ribnitzer Sees sowie die westliche Begrenzung des ehemaligen Flugfeldes
geändert und ergänzt.
- Ziel der Änderung und Ergänzung:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer touristischen Entwicklung entsprechend der Vorgaben der Landesplanerischen Stellungnahme zum Raum-ordnungsverfahren zum Projekt „Landschaftspark am Bodden“ auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung.
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durch-zuführen:
- 14-tägige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen
Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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