28.01.2016 - 4 Aufstellungsbeschluss über die I. Änderung des ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

 

Aufstellungsbeschluss über die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Siedlung Ribnitz“ im Verfahren nach § 13 BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Der mit Ablauf des 20. Mai 1999 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 12 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Siedlung Ribnitz“, begrenzt

 

  • im Norden durch die Rostocker Straße sowie vorhandene Bebauung an der Rostocker Straße
  • im Osten durch vorhandene Bebauung der Neuhöfer Straße, der Straße des Friedens und der

 H.-Thomas Straße

  • im Süden durch vorhandene Bebauung der Neuhöfer Straße und des Hufenweges sowie               durch die Trasse der ehem. Betriebsbahn Fa. Bestwood
  • im Westen durch Kleingärten und gewerblich genutzte Flächen (Rostocker Straße 72a)

 

wird gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB innerhalb des Geltungsbereiches geändert. Das Verfahren wird nach den Regelungen des § 13 BauGB aufgestellt.

 

 

  1.  Es werden folgende Planziele angestrebt:
  • Konkretisierung der Festsetzungen zu Nebenanlagen, Garagen und Carports

 

 

  1. Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Weiterhin wird nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder:

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage