08.09.2016 - 7 Änderungsbeschluss zum Aufstellungsbeschluss üb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Werth erläuterte, dass es sich bei dem Beschluss lediglich um eine Verfahrensänderung handelt. Von der Anwendung des Verfahrens gemäß §13 a BauGB wird abgesehen. Damit wird Rechtssicherheit für das gesamte Verfahren geschaffen.

 

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-16/303

 

Änderungsbeschluss zum Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 88 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Sandhufe IV“, Sanitzer Straße

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Von der Anwendung des Verfahrens gemäß § 13 a BauGB wird abgesehen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss Nr. RDG/BV/BA-16/233 vom 27. April 2016 der Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten über den Bebauungsplan Nr. 88 wird in den Punkten 1 und 5 wie folgt geändert:

 

Für die Flurstücke 161/27, 162/16, 162/24, 163/3 teilweise (tw), 163/13, 164/3 tw, 164/19, 165/5 tw, 165/19 tw, 182/2 tw, 183/2 tw, 188 tw, 383 und 393 der Flur 11 Gemarkung Ribnitz wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durchzuführen:

  • 14-tägige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen

 

Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

3.Im Übrigen bleibt der Beschluss Nr. RDG/BV/BA-16/233 vom 27. April 2016 unverändert bestehen.

 

4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder:

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage