23.06.2016 - 8 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Verfasser: Herr Körner
- Gremium:
- Bau- und Wirtschaftsausschuss
- Datum:
- Do., 23.06.2016
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-16/279
Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 89 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Wohn-bebauung An der Bäderstraße 16", OT Körkwitz
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Für die Flurstücke 65/1, 72/2 und 74/6 der Flur 6 Gemarkung Ribnitz wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
- Das Plangebiet wird begrenzt:
- im Norden durch das Wohngrundstück „An der Bäderstraße 16 f“
- im Osten durch Erholungsgrundstücke
- im Süden durch Unland (Gehölz- und Schilfflächen) im Übergang zum „Körkwitzer Bach“
- im Westen durch das Wohngrundstück „An der Bäderstraße 16 a“ sowie Verkehrsflächen
- Es werden folgende Planziele angestrebt:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von bis zu 3 Wohn-häusern
- Sicherung der Erschließung
- Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durchzuführen:
- 14-tägige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen
Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
- Investor für den Bebauungsplan ist
Herr Thomas Pirwitz
An der Bäderstraße 16
18311 Ribnitz-Damgarten
- Zwischen dem Investor und der Stadt Ribnitz-Damgarten ist vor Satzungsbeschluss ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB abzuschließen. Die Kosten des Planverfahrens trägt der Investor.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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