23.06.2016 - 3 Protokollkontrolle

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Wortprotokoll

• Herr Körner korrigierte den zweiten Absatz des TOP 21 im Protokoll vom 14.04.2016: „Im Fall

  eines privaten Verkaufs würde beim Anwohner für den hinteren Grundstücksteil kein geringer Preis

  aufgerufen werden als für den vorderen Teil, auf dem das Haupthaus steht.“

• Herr Stuht stellte klar, dass der Selbstbindungsbeschluss die Voraussetzung für seine Zustimmung

  für den Beschluss zum TOP 19 (Fremdenverkehrsabgabe) bildete.

 

Die Ausschussmitglieder stimmten dem Protokoll mit einer Stimmenthaltung zu.

 

 

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