23.06.2016 - 5 Aufstellungsbeschluss über die I. Änderung der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verfasser: Herr Körner
- Gremium:
- Bau- und Wirtschaftsausschuss
- Datum:
- Do., 23.06.2016
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hänsen erkundigte sich, ob es sich lediglich bei dem Gebiet um ein Grundstück handelt. Herr Keil sagte, dass es nur um eine Ergänzungsfläche geht. Weiterhin erfragte Herr Hänsen die Kosten, die sich für die Stadt durch die Änderung des Bebauungsplanes ergeben. Die Kosten für das Verfahren einschließlich Planzeichnung und Begründung belaufen sich auf etwa 1.000 €. Herr Körner fügte hinzu, dass dieser Schritt notwendig sei, um für den Käufer Sicherheit herzustellen. Herr Schacht fragte, ob das Grundstück im Eigentum der Stadt ist. Herr Keil bestätigte.
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-16/276
Aufstellungsbeschluss über die I. Änderung der I. Ergänzung des einfachen Bebauungsplanes
Nr. 51 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Wochenendhausgebiet Klein-Müritz“
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Die mit Ablauf des 11. Mai 2015 in Kraft getretene I. Ergänzung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 51 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wochenendhausgebiet Klein-Müritz“, wird gemäß § 2
Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB geändert. Der Geltungsbereich der Änderung wird begrenzt
- im Norden durch die „Müritzer Straße“
- im Westen durch das Wochenendhausgebiet Klein-Müritz
- im Osten durch vorhandene Wohnbebauung an der „Müritzer Straße 2 bis 5“
- im Süden durch Waldflächen
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 1/8, 1/9 und 1/10 tlw. der Flur 1 Gemarkung Neuheide.
- Ziel der Ergänzung
- Änderung der Art der baulichen Nutzung von Sondergebiet „Wochenendhausgebiet“ in Sondergebiet „Ferienhausgebiet“
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durchzuführen:
- 14-tägige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen
Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
4.Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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