14.04.2016 - 9 Aufstellungsbeschluss über die I. Änderung des ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Verfasser: Herr Körner
- Gremium:
- Bau- und Wirtschaftsausschuss
- Datum:
- Do., 14.04.2016
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hänsen regte an, die Grundflächenzahl (GRZ) für das gesamte Gebiet des Bebauungsplans zu erhöhen, da bei der derzeitigen GRZ von 0,1 für eine Bebauung entsprechend große Grundstücke erforderlich sind, die sich nur schwer vermarkten lassen. Herr Keil antwortete, dass es sich hierbei um private Grundstücke handelt. Bei gewünschten Änderungen im Bebauungsplan hinsichtlich der GRZ, müssen Grundstückseigentümer an die Stadt herantreten. Die entstehenden Kosten für das Verfahren und insbesondere für den zusätzlichen Grünausgleich wären zu übernehmen.
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-16/231
Aufstellungsbeschluss über die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Heideweg“, OT Langendamm
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Der mit Ablauf des 2. Mai 2006 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 32 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Heideweg“, OT Langendamm, begrenzt
- im Norden durch die nördliche Straßenkante des Heideweges und Weideland
- im Süden durch vorhandene Bebauung, Weideland und ungenutzte Flächen
- im Westen durch vorhandene Bebauung und ungenutzte Flächen
- im Osten durch die östliche Straßenkante des Heideweges und Weideland
wird in nachfolgendem Teilbereich, begrenzt
- im Norden durch das Grundstück „Heideweg 28“ und Grünflächen
- im Westen durch Grünflächen
- im Osten durch das Grundstück „Heideweg 21“
- im Süden durch das Grundstück „Heideweg 4“ und Grünflächen
gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB geändert. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 161, 179/3, 179/4, 179/5, 183/1, 183/2, 183/3 tlw., 184/3 tlw., 184/1, 184/2, 185/1, 185/2, 185/3 tlw., 186 tlw., 187/1, 187/2, 187/3, 187/4, 187/5, 187/6, 187/7, 187/9, 188/17 tlw., 188/18, 188/19, 188/20, 188/21, 188/22, 188/23, 188/24, 189, 195, 201/5 tlw., 204/1, 204/2, und 204/3 der Flur 1 Gemarkung Langendamm.
- Ziel der Änderung:
- Festsetzung von Waldflächen unter Einschränkung der baulichen Nutzung von Grundstücken
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durchzuführen:
- 14-tägige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen
Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.
4.Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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94,5 kB
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946,6 kB
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