14.04.2016 - 13 Widmung der Straße "Sandhufe" in den Bebauungsp...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Zusätze:
- Verfasser: Herr Körner
- Gremium:
- Bau- und Wirtschaftsausschuss
- Datum:
- Do., 14.04.2016
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Robert Hellwig
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-16/193
Widmung der Straße „Sandhufe“ in den Bebauungsplangebieten Nr. 29 und 33 „Sandhufe“
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- In den Bebauungsplangebieten Nr. 29 und Nr. 33 „Sandhufe“ wird gemäß § 7 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13. Januar 1993, zuletzt geändert am 9. November 2015, die Straße „Sandhufe“ als öffentliche Straße gewidmet und damit der Nutzung durch die Öffentlichkeit übergeben.
- Die Straße „Sandhufe“ als Gemeindestraße wird gemäß § 3 Ziffer 3 Buchstabe a StrWG-MV als Ortsstraße eingestuft.
- Die Straße wird als sonstige öffentliche Straße gemäß § 3 Ziffer 4 StrWG-MV klassifiziert.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Widmungsverfügung öffentlich bekannt zu machen.
Die Straße „Sandhufe“ befindet sich in der Gemarkung Ribnitz, Flur 11, auf den Flurstücken 139/8, 139/10, 139/13, 142/4, 165/30 und 166/2.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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514,6 kB
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