08.10.2015 - 6 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Voß merkte an, dass die Grundstücke an der Hinterstraße und Barther Straße zum Teil keine Zufahrten besitzen und diese Zufahrten ebenso über das Innenquartier erfolgen könnten. Herr Werth erklärte, dass im Verfahren geprüft wird, ob die Möglichkeit der Zufahrten hergestellt werden kann, ohne eine Bebauung unverhältnismäßig zu erschweren.

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-15/134

 

Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 85 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Innen-quartier Barther Straße, Kirchstraße, Wasserstraße, Hinterstraße“, im Verfahren nach § 13 a BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

1. Für die Flurstücke 1136/99, 1565, 1582 tlw., 1601/8 tlw., 1601/9 tlw., 1601/17, 1601/19 und 1601/21 tlw. der Flur 1 der Gemarkung Damgarten wird ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13 a BauGB aufgestellt.

 

2. Das Plangebiet wird begrenzt:

-       im Norden durch die Kirchstraße und die südlichen Grenzen der Grundstücke „Kirchstraße 1
und 2“, „Wasserstraße 25“und „Barther Straße 12“

-       im Osten durch die westlichen Grenzen der Grundstücke „Barther Straße 6, 12, 14, 16, 18, 20,
22, 24“ und „Kirchstraße 1“

-       im Süden durch die nördlichen Grenzen der Grundstücke „Hinterstraße 3, 4, 5, 6“, „Wasser-
straße 21“ und „Barther Straße 20“

-       im Westen durch die östlichen Grenzen der Grundstücke „Kirchstraße 2“ und „Wasserstraße 21, 25, 27, 29, 31“ sowie der „Wasserstraße“

 

3. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

-       Beseitigung eines städtebaulichen Missstandes durch Abbruch der vorhandenen Bebauung

-       Schaffung der planungsrechtlichen Vorrausetzungen für die Errichtung von Mehrfamilien- bzw. Reihenhäusern

-       Sicherstellung der Erschließung mit Anbindung an die „Wasserstraße“ und die „Kirchstraße“

-       Ausweisung von Flächen für den ruhenden Verkehr

-       Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung

 

4. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Weiterhin wird nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach
§ 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

5. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder:  9

 

davon anwesend:  8

 

Ja-Stimmen:   8 Nein-Stimmen: -

 

Stimmenenthaltungen:  -

 

 

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Anlagen zur Vorlage