08.10.2015 - 5 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verfasser: Herr Körner
- Gremium:
- Bau- und Wirtschaftsausschuss
- Datum:
- Do., 08.10.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hänsen erkundigte sich nach der südlichen Erweiterung des Gebietes bis hin zum Tannenwald. Herr Keil erläuterte, dass dies aufgrund des einzuhaltenden Waldabstandes nicht möglich sei. Darüber hinaus hat der Eigentümer des Grundstückes kein Interesse an dem Vorhaben. Auf Nachfrage sagte Herr Keil, dass die Erarbeitung des Bebauungsplans in Kürze beginnt und voraussichtlich bis zum Sommer 2016 abgeschlossen sein wird.
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-15/132
Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 86 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Am Tannenwald“, Saaler Chaussee
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Für die Flurstücke 1508/2, 1509/8, 1509/11 und 1510 der Flur 1 der Gemarkung Damgarten wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
- Das Plangebiet wird begrenzt:
- im Norden durch das Grundstück „Saaler Chaussee 15“ und das Wohngebiet „Am Tempeler Bach“ (B-Plan Nr. 13)
- im Osten durch den Sportplatz „Am Tannenwald“ und Unlandflächen
- im Süden durch die Grundstücke „Saaler Chaussee 13 a und 14“
- im Westen durch die „Saaler Chaussee“ und das Grundstück „Saaler Chaussee 15 c“
- Es werden folgende Planziele angestrebt:
- Beseitigung städtebaulicher Missstände
- Ausweisung von Wohnbauflächen
- Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung
- Sicherstellung der Erschließung
- Investor für den Bebauungsplan ist
Eigentümergemeinschaft
Elfroth/Süß/Toelsner
Steuerbord 1
23570 Travemünde
- Zwischen dem Investor und der Stadt Ribnitz-Damgarten ist vor Satzungsbeschluss ein Erschließungsvertrag abzuschließen. Die Kosten des Planverfahrens trägt der Investor.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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273,7 kB
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