09.04.2024 - 5 Änderungsbeschluss zum Aufstellungsbeschluss üb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Widuckel stellt die Beschlussvorlage vor. In Bezug auf die künftigen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zur Gestaltung der geplanten Gebäude bat er um künftige enge Abstimmung mit dem Bauausschuss.

Herr Körner sicherte dieses zu. Dabei unterstrich er die Sinnhaftigkeit der gemeinsamen Entwicklung der nunmehr zu überplanenden Fläche. Allerdings wies er auch nochmals auf die Herausforderungen bei der Bebauung des Gebietes hin, insbesondere was die Themen Hochwasserschutz und Baugrund betrifft.

 

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Beschluss

Beschluss:

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-24/780/01

 

Änderungsbeschluss zum Aufstellungsbeschluss über die VII. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Körkwitzer Weg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss Nr. RDG/BV/BA-24/780 vom 28. Februar 2024 der Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten über die VII. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19

wird im Punkt 1 wie folgt geändert:

 

1. Der mit Ablauf des 8. März 1999 / 27. September 2004 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 19 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Körkwitzer Weg“, wird gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB im nachfolgenden Teilbereich, begrenzt

 

  • begrenzt im Westendurch die Straße „Am See“
  • begrenzt im Norden durch die Straße „Am Bürgermeistergarten“
  • im Osten durch die Grundstücke „Rostocker Straße 1“ und „Rostocker Straße 7“
  • im Süden durch die „Rostocker Straße“ und die Grundstücke „Rostocker Straße 5“ und „Rostocker Straße 7“

 

geändert. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 19/1, 20/4, 20/5, 25/8, 25/9, 25/10. 25/11, 28/5 und 28/6, der Flur 15 der Gemarkung Ribnitz. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.

 

  1. Im Übrigen bleibt der Beschluss Nr. RDG/BV/BA-24/780 vom 28. Februar 2024 unverändert bestehen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

8

Ja- Stimmen

8

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage