30.01.2024 - 12 Aufstellungsbeschluss über die III. Änderung de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Bau- und Wirtschaftsausschuss
- Datum:
- Di., 30.01.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Widuckel führte kurz zu den Beschlussvorlagen zur Thematik „Sondergebiet Windenergie, Am Freudenberger Holz“ ein, bevor der Bürgermeister nähere Erläuterungen gab. Herr Huth informierte, dass über das Regionale Raumentwicklungsprogramm (RREP) bis 2027 mindestens 2,1 % der Fläche im Zuständigkeitsbereich des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern als Eignungsfläche für Windenergie ausgewiesen werden. Die nunmehr mit dem B-Plan Nr. 114 in den Fokus genommene Fläche wird Bestandteil der Flächenausweisung im RREP werden. Ein Bebauungsplan soll den Einfluss der Stadt bei der Entwicklung der Fläche sichern, auch in Bezug auf die Chance auf Erzeugung eigenen Stroms.
Herr Widuckel fragte an, wieviel Eigentümer es in dem Plangebiet gibt. Herr Huth legte dar, dass es drei größere gibt - zu denen auch die Stadt gehört – und mehrere kleinere. Ziel der Stadt sei es aber, mögliche Einnahmen gerecht zu verteilen.
Herr Eggersmann bat um Auskunft, ob die Flächen um die Windenergieanlagen als Naturflächen ausgewiesen werden können. Herr Keil legte dar, dass dieses ein Diskussionsthema im Rahmen der Eingriffs- und Ausgleichsplanung sein wird, schloss aber entsprechende Flächenausweisungen in Angrenzung zum Freudenberger Holz nicht aus. Der mögliche Erhalt landwirtschaftlicher Nutzfläche wird allerdings angestrebt.
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-24/770
Aufstellungsbeschluss über die III. Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten („Sondergebiet Windenergie“, Am Freudenberger Holz)
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
-
Der mit Datum vom 10. Mai 2021 neu bekannt gemachte Flächennutzungsplan
(3. Neubekanntmachung) der Stadt Ribnitz-Damgarten wird im nachfolgenden Bereich geändert:
Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Windenergie nördlich des Freudenberger Holzes
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfolgt mittels einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen. Gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1.014,6 kB
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