13.06.2023 - 9 Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 10...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Widuckel stellt die Beschlussvorlage vor. Herr Werth ergänzt, dass der Bauherr einen zeitnahen Baubeginn anstrebt. Herr Stuht fragte an, ob es zwischenzeitlich Änderungen in der Kubatur des Häuser gegeben hat, was Herr Werth verneinte. Es gilt somit den Bauantrag abwarten. Den BA-Mitgliedern werden in der nächsten Sitzung die Gebäudeansichten zur Kenntnis gegeben.

Herr Körner ergänzt, dass der Antrag genau geprüft wird, da das Vorhaben einige Besonderheiten hat, wie die Zufahrt zum CJD oder komplexe Ableitung des Niederschlagswassers.

 

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Beschluss

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-23/683

 

Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 107 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Rostocker Landweg 6“, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 107 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Wohnbebauung Rostocker Landweg 6“, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung laut den in der Beschlussvorlage vom 31. Mai 2023 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 86 der Landes-bauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 107 der Stadt Ribnitz-Damgarten "Wohnbebauung Rostocker Landweg 6“, im Verfahren nach § 13a BauGB, bestehend aus dem Planteil (Planzeichnung - Teil A) und dem Textteil (textliche und gestalterische Festsetzungen - Teil B) mit Stand vom 31. Mai 2023 als Satzung.

 

  1. Die Begründung mit Stand vom 31. Mai 2023 wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 107 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Wohnbebauung Rostocker Landweg 6“, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 107 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Wohnbebauung Rostocker Landweg 6“, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB", in Kraft.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

8

Ja- Stimmen

8

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage