29.11.2022 - 5 Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 97...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Bau- und Wirtschaftsausschuss
- Datum:
- Di., 29.11.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Widuckel erläuterte die Inhalte der Beschlussvorlage. Herr Körner ergänzte. Dabei informierte er über eine zwischenzeitliche Fristverlängerung gegenüber REWE, um den Abschluss des Erbbaurechtsvertrages bis Ende Februar zu ermöglichen. Bis dahin wird der B-Plan voraussichtlich in Kraft sein. Bis Ende Februar wird auch der Abriss des Gebäudes erfolgen. Weiter informierte er, dass der angepasste Entwurf des städtebaulichen Vertrages heute an Rewe versandt wurde. Er machte darauf aufmerksam, dass der B-Plan erst nach Vertragsabschluss rechtswirksam wird. Weiterhin erläuterte er den im Vertrag vereinbarten Erschließungsumfang.
Herr Schwarz fragte an, ob der Ausbau des Rad- und Fußweges Rostocker Straße Teil der Planung ist. Herr Körner bestätigte dieses. Kostenträger für den Radweganteil ist der Landkreis. Den Gehweganteil trägt die Stadt.
Beschluss
Beschluss:
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-22/602
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 97 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Einzelhandelsstandort Rostocker Straße 33“
- Die während der öffentlichen Auslegungen nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 97 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Einzelhandelsstandort Rostocker Straße 33“ durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung laut den in der Beschlussvorlage vom Dezember 2021 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 86 der Landes-bauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 97 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Einzelhandelsstandort Rostocker Straße 33“ bestehend aus dem Planteil (Planzeichnung - Teil A) und dem Textteil (textliche und gestalterische Festsetzungen - Teil B) mit Stand vom Dezember 2021 als Satzung.
- Die Begründung mit Stand vom Dezember 2021 wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 97 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Einzelhandelsstandort Rostocker Straße 33“ ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
- Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 97 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Einzelhandelsstandort Rostocker Straße 33“ in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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