16.08.2022 - 5 Aufstellungsbeschluss über die I. Änderung des ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Bau- und Wirtschaftsausschuss
- Datum:
- Di., 16.08.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Beschluss Nr. RDG/BV/BA-22/554
Aufstellungsbeschluss über die I. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 51 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wochenendhausgebiet Klein-Müritz“ im Verfahren nach § 13 BauGB
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Der mit Ablauf des 13. Mai 2009 in Kraft getretene einfache Bebauungsplan Nr. 51 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wochenendhausgebiet Klein-Müritz“, begrenzt
- im Norden durch die „Müritzer Straße“
- im Westen durch vorhandene Wohnbebauung an der „Müritzer Straße“ und Wald
- im Osten durch vorhandene Wohnbebauung an der „Müritzer Straße“ und Wald
- im Süden durch Waldflächen
wird gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB innerhalb des Geltungsbereiches geändert.
Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren nach den Regelungen des § 13 BauGB durchgeführt.
- Es wird folgendes Planziel angestrebt:
- Konkretisierung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung
- Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammen-fassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist als dreiwöchige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durchzuführen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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776,1 kB
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