31.05.2022 - 9 Änderungsbeschluss zum Aufstellungsbeschluss üb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Bau- und Wirtschaftsausschuss
- Datum:
- Di., 31.05.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Nach kurzer Vorstellung der Beschlussinhalte durch Herrn Widuckel informierte Herr Körner auf Bitte eines anwesenden Bürgers über den Planungstand. Nach wie vor stehen Abstimmungen zwischen dem Investor und der Stadt zur Konkretisierung der Planung aus. Unabhängig davon bot Herr Körner an, dass der Stadtarchitekt Herr Werth dem Bürger für Rückfragen gern zur Verfügung steht.
Beschluss
Beschluss:
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-22/518
Änderungsbeschluss zum Aufstellungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohn- und Geschäftshaus Ulmenallee 10 – 12“, im Verfahren nach § 13 a BauGB
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Der Aufstellungsbeschluss Nr. RDG/BV/BA-22/448 vom 6. April 2022 der Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 wird wie folgt geändert:
4. Gem. § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
5. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird im Rahmen einer dreiwöchigen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durchgeführt. Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.
- Im Übrigen bleibt der Beschluss Nr. RDG/BV/BA-22/518 vom 6. April 2022 unverändert bestehen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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