15.03.2022 - 9 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den einf...

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Wortprotokoll

Ergänzend zu den Ausführungen von Herrn Widuckel, wies Herr Keil darauf hin, dass im Rahmen der Auslegung zur Öffentlichkeitsbeteiligung keine Stellungnahmen abgegeben wurden. Nur im Vorfeld der Auslegung gab es eine Stellungnahme, welche in die Abwägung durch die Stadtvertretung eingestellt wird.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-22/444

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den einfachen Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Neubau Kindertagesstätte Klockenhagen“, Mecklenburger Straße, im Verfahren nach § 13 a BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Die Entwurfsunterlagen des einfachen Bebauungsplanes Nr. 108 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Neubau Kindertagesstätte Klockenhagen“, Mecklenburger Straße, im Verfahren nach § 13 a BauGB werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 15. März 2022 gebilligt und als Entwurf beschlossen.

 

  1. Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung des Satzungsentwurfes zu benachrichtigen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

9

Ja- Stimmen

9

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage