28.09.2021 - 6 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den Beba...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Bau- und Wirtschaftsausschuss
- Datum:
- Di., 28.09.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-21/377
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 102 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Sandhufe V“, im Verfahren nach § 13 b BauGB
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 102 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Wohngebiet Sandhufe V“, im Verfahren nach § 13 b BauGB werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 8. September 2021 gebilligt und als Entwurf beschlossen.
- Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung des Satzungsentwurfes zu benachrichtigen.
- Das „Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz)“ vom 14. Juni 2021 ist anzuwenden, hier insbesondere auch die Neufassung der Fristen im § 13 b BauGB.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
979,8 kB
|