13.04.2021 - 8 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Bau- und Wirtschaftsausschuss
- Datum:
- Di., 13.04.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-21/277
Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 107 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Rostocker Landweg 6“, im Verfahren nach § 13 a BauGB
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Für das Flurstück 89 der Flur 11 Gemarkung Ribnitz wird ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13 a BauGB aufgestellt.
- Das Plangebiet wird begrenzt:
- im Norden durch die Grundstücke „Margaretenstraße 2, 2 a, 4, 6, 8 und 10“
- im Osten durch die Straßen „Rostocker Landweg“ und „Margaretenstraße“
- im Süden durch das Grundstück „Rostocker Landweg 8“
- im Westen durch die Werkstätten des CJD
- Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Rückbau der Gewerbebrache
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für den Bau von 3 Mehrfamilien-häusern
- Sicherung der Erschließung, auch für die westlich angrenzenden CJD Werkstätten
- Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung
-
Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach
§ 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammen-fassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist als dreiwöchige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durchzuführen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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713,5 kB
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