Beschlussvorlage - Sc/BV/FA-20/038

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. Sc/BV/FA-20/038

 

Auf der Grundlage der überarbeiteten Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Schlemmin den Schmutzwassergebührensatz gemäß § 3 der Schmutzwassergebührensatzung der Gemeinde Schlemmin bis zum 31.12.2021.

Die Benutzungsgebühr entsprechend § 3 der Schmutzwassergebührensatzung der Gemeinde Schlemmin bleibt unverändert bei 4,87 €/m³.

 

 

 

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Sachverhalt

 

Die der Schmutzwassergebührensatzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsrechnung wurde überarbeitet.

 

Grundlage der Gebührenbedarfsrechnung bilden neben den Plan- und Ist-Daten sowie den Satzungen der Gemeinde Schlemmin das KAG M-V und die Empfehlungen des Landesrechnungshofes M-V.

 

Die Gebühr bleibt unverändert.

 

 

 

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Anlagen

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