Beschlussvorlage - Sc/BV/FA-20/038
Grunddaten
- Betreff:
-
Schmutzwassergebührensatz sowie überarbeitete Gebührenbedarfsrechnung für das Jahr 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Laura Scheller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss der Gemeinde Schlemmin
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Schlemmin
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Entscheidung
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08.12.2020
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. Sc/BV/FA-20/038
Auf der Grundlage der überarbeiteten Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Schlemmin den Schmutzwassergebührensatz gemäß § 3 der Schmutzwassergebührensatzung der Gemeinde Schlemmin bis zum 31.12.2021.
Die Benutzungsgebühr entsprechend § 3 der Schmutzwassergebührensatzung der Gemeinde Schlemmin bleibt unverändert bei 4,87 €/m³.
Sachverhalt
Die der Schmutzwassergebührensatzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsrechnung wurde überarbeitet.
Grundlage der Gebührenbedarfsrechnung bilden neben den Plan- und Ist-Daten sowie den Satzungen der Gemeinde Schlemmin das KAG M-V und die Empfehlungen des Landesrechnungshofes M-V.
Die Gebühr bleibt unverändert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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49,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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191 kB
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