Beschlussvorlage - Se/BV/FA-20/063

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. Se/BV/FA-20/063

 

Gemeinde Semlow         

 

Beschluss: Haushaltssatzung mit –plan 2021

 

Die Gemeindevertretung Semlow beschließt die Haushaltssatzung 2021:

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Semlow

für das Haushaltsjahr 2021

 

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Semlow vom 02.12.2020 Beschluss-Nr. Se/BV/FA-20/063                                folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

 

einen Gesamtbetrag der Erträge von                                                       1.119.200 EUR

 einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von                                         986.100 EUR

 ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von                                     133.100 EUR

 

2. im Finanzhaushalt

 

a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von                                        1.035.200 EUR

 einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von                                          873.700 EUR

 einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen1 von           161.500 EUR

 

b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von                130.600 EUR

 einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von                   2.000 EUR

 einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von              128.600 EUR

 

festgesetzt.

 

________________________

1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

 

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4
Kassenkredit

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf          103.520 EUR.

 

§ 5
Hebesätze

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen

 (Grundsteuer A) auf                360 v. H.

 b) für die Grundstücke

  (Grundsteuer B) auf 340 v. H.

 

2. Gewerbesteuer auf 320 v. H.

 

§ 6
Amtsumlage

 

Die Amtsumlage wird auf 10,845 % der Umlagegrundlagen festgesetzt.

 

§ 7
Stellen gemäß Stellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,5650 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

Nachrichtliche Angaben:

 

1. Zum Ergebnishaushalt
 Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

       367.437,72 EUR.

 

2. Zum Finanzhaushalt

 Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des

 Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich          -207.435,24 EUR.

 

3. Zum Eigenkapital

 Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

 Beträgt voraussichtlich             1.127.141,88 EUR.

 

 

Semlow, den                                                                                        _______________________

Ort, Datum       Bürgermeisterin

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Grundlage des Entwurfs des Haushaltsplanes 2021 bis 2024 sind die Entscheidungen der Gemeindevertretung, Empfehlungen des Finanzausschusses zu haushaltsrelevanten Vorhaben und die von den Fachabteilungen des Amtes in Zusammenarbeit mit der Bürgermeisterin erarbeiteten Mittelanforderungen.

 

Eingearbeitet wurden die Erträge/Einzahlungen der Gemeinde anhand der eingeschätzten Entwicklung des eigenen Steueraufkommens und der Gebühren auf der Grundlage der derzeitigen Satzungsfestlegungen.

Die Erträge/Einzahlungen aus dem Finanzausgleich basieren auf den Hinweisen und Orientierungsdaten für die Gestaltung der kommunalen Haushalte 2021 vom 02.10.2020 des Innenministeriums des Landes.

 

Der als Ergebnis dieser Vorgaben entstandene Entwurf wurde am 02.12.2020 im Finanzausschuss diskutiert. Hierbei wurde die Haushaltslage des Gesamthaushaltes 2021 – 2024 über alle Bereiche   dargelegt. Der Vorbericht enthält dazu ausführliche Übersichten und Erläuterungen zum Haushaltsplan. Im Ergebnis dieser Beratung wurde der Haushaltsplan 2021 mit seinen Anlagen zur Beschlussfassung an die Gemeindevertretung empfohlen.

 

Der Ergebnishaushalt 2021 weist einen positiven Saldo von 133.100 EUR aus. In der mittelfristigen Ergebnisplanung 2022 – 2024 wird ein positiver Saldo ausgewiesen.

 

Wie bereits in den vergangenen Jahren, sollte auch im Haushaltsjahr 2021 das Hauptaugenmerk wieder dem Finanzhaushalt gelten. Im Finanzhaushalt wird dargestellt, welche Einzahlungen voraussichtlich zur Verfügung stehen, um die geplanten Auszahlungen zu decken. Des Weiteren sollten liquide Mittel angesammelt werden, um die Aufnahme von hochverzinsten Kassenkrediten zu vermeiden.

Im Finanzhaushalt 2021 wird ebenfalls ein positiver Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen von 161.500 EUR ausgewiesen.

Jahresbezogen betrachtet ist der Finanzhaushalt ausgeglichen.

 

Investive Einzahlungen sind mit 130.600 EUR veranschlagt, dem gegenüber stehen investive Auszahlungen in Höhe von 2.000 EUR.

 

Die Kreisumlage wurde entsprechend der Vorinformation des Landkreises mit 41,85 % veranschlagt. Die Amtsumlage basiert auf der Haushaltssatzung für den Amtshaushalt und wurde mit 9,84 €/EW/pro Monat geplant.

 

Die Bestandteile und Anlagen des Haushaltsplanes sind in der GemHVO-Doppik geregelt.

 

 

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