Beschlussvorlage - RDG/BV/HA-20/197

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/HA-20/197

 

3. Neufassung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten

 

Die Stadtvertretung beschließt die 3. Neufassung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten:

 

 

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt/Begründung: 

 

  1. Gemäß § 29, Abs. 1 Kommunalverfassung setzt der Stadtpräsident im Benehmen mit dem Bürgermeister die Tagesordnung fest und beruft die Sitzungen der Gemeindevertretung schriftlich oder, sofern es die Geschäftsordnung bestimmt, elektronisch unter Mitteilung der Tagesordnung ein. Mit Beschluss vom 30. Oktober 2019 wurde eine entsprechende Regelung in die Geschäftsordnung aufgenommen. § 4 (Zusammentreten der Stadtvertretung) Abs. 1 Satz 2 muss entsprechend angepasst werden (Änderung kursiv gedruckt).

 

  1. Gemäß § 29 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V sind in öffentlichen Sitzungen der Gemeinde-vertretung Film- und Tonaufnahmen durch die Medien zulässig, soweit dem nicht ein Viertel aller Mitglieder der Gemeindevertretung in geheimer Abstimmung widerspricht.

 

In den letzten Stadtvertretersitzungen bestand einhellig Zustimmung zur Live-Übertragung des öffentlichen Teils der Stadtvertretersitzung im städtischen Kanal auf Youtube, so dass eine grundsätzliche Regelung dieser Verfahrensweise in der Geschäftsordnung sinnvoll ist. Die Möglichkeit des Widerspruchs eines Viertels der Stadtvertreter je Sitzung bleibt unberührt (eingefügt als § 6, kursiv gedruckt).

 

  1. Es erfolgte eine redaktionelle Überarbeitung in Sachen Gendern, d. h. eine geschlechterspezifische oder -neutrale Verwendung von Personenbezeichnungen.

 

 

 

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Anlagen

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