Beschlussvorlage - Sc/BV/FA-20/035

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. Sc/BV/FA-20/035

 

Die Gemeindevertretung Schlemmin beschließt die beigefügte Fassung der 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für den Konsolidierungszeitraum 2020 bis 2030.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Gemäß § 43 Abs. 1 KV M-V hat die Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Aufgabenerfüllung gesichert ist. Der Haushalt ist in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen (§43 Abs. 6 KV M-V). Kann der Haushaltsausgleich trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten nicht erreicht werden, hat die Gemeindevertretung ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen. Darin sind die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt zu beschreiben und Maßnahmen darzustellen, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Der Zeitraum, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird, ist zu benennen.

Das Haushaltssicherungskonzept wird von der Gemeindevertretung beschlossen. Es ist über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben und diese Fortschreibung ist bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Konzept von der Gemeindevertretung erneut zu beschließen.

Bezweckt wird hiermit, den gebotenen Haushaltsausgleich möglichst bald wiederzuerlangen oder eine drohende Fehlentwicklung zu verhindern. Als Instrument zur Haushaltssicherung verbindet sich mit dem Konzept die Erwartung, die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen anzustoßen, zu koordinieren und zu unterstützen. Zum anderen soll damit erreicht werden, dass der Haushalt nach erfolgreicher Konsolidierung so gesteuert werden kann, dass er auch in Zukunft nachhaltig ausgeglichen werden kann.  

 

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Anlagen

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