Beschlussvorlage - Sc/BV/FA-20/034

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. Sc/BV/FA-20/034

 

Gemeinde Schlemmin

 

Die Gemeindevertretung Schlemmin beschließt die Haushaltssatzung 2021:

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Schlemmin

für das Haushaltsjahr 2021

 

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Beschluss der Gemeindevertretung Schlemmin vom 08.12.2020 Beschluss-Nr. Sc/BV/FA-20/034 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

  einen Gesamtbetrag der Erträge von       470.300 EUR

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von     518.300 EUR

ein Jahresergebnis nach Veränderungen der Rücklagen von       -48.000 EUR

 

2. im Finanzhaushalt

a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von      463.900 EUR

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von     448.900 EUR

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen1 von   0015.000 EUR

 

b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von    37.900 EUR

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von    37.900 EUR

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von            0 EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

Kassenkredit

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf   380.200 EUR.

 

§ 5

Hebesätze

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen

  (Grundsteuer A) auf              400 v. H.

    b)  für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf              320 v. H.

 

2. Gewerbesteuer auf             270 v. H.

 

§ 6

Amtsumlage

 

Die Amtsumlage wird auf 10,845 % der Umlagegrundlagen festgesetzt.

 

§ 7

Stellen gemäß Stellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,5940 Vollzeitäquivalente.

 

Nachrichtliche Angaben:

 

1.   Zum Ergebnishaushalt

      Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich  -479.748,62 EUR.

 

2.   Zum Finanzhaushalt

      Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

      beträgt voraussichtlich         -371.015,42 EUR.

 

3.   Zum Eigenkapital

      Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

      beträgt voraussichtlich            584.988,17 EUR.

 

 

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am ..................... erteilt.

 

 

 

 

 

 

Schlemmin,          ___________________

Ort, Datum        Bürgermeister

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Grundlage des Entwurfs des Haushaltsplanes 2021 bis 2024 sind die Entscheidungen der Gemeindevertretung zu haushaltsrelevanten Vorhaben und die von den Fachabteilungen des Amtes in Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister erarbeiteten Mittelanforderungen.

 

Eingearbeitet wurden die Erträge/Einzahlungen der Gemeinde anhand der eingeschätzten Entwicklung

des eigenen Steueraufkommens und der Gebühren auf der Grundlage der derzeitigen Satzungsfestlegungen.

 

Die Erträge/Einzahlungen aus dem Finanzausgleich basieren auf den Hinweisen und Orientierungsdaten für die Gestaltung der kommunalen Haushalte 2021 vom 02.10.2020 des Innenministeriums des Landes.

 

Die Aufwendungen für den Schullastenausgleich wurden anhand der aktuellen Schülerzahlen und der eingeschätzten Entwicklung der Folgejahre ermittelt. Gleiches gilt für die Veranschlagung des Wohnsitzanteils der Gemeinde an den Regelkosten der Kita-Betreuung.

 

Der Vorbericht enthält dazu ausführliche Übersichten und Erläuterungen zum Haushaltsplan.

 

Die Ergebnisplanung für 2021 weist einen negativen Saldo von 48.000 EUR aus.

Mit der Ergebnisplanung ab 2021 sind nach Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 und

Aktivierung der Anlagenbuchhaltung die tatsächlichen Aufwendungen für Abschreibungen

und Erträge aus der Auflösung der Sonderposten veranschlagt worden, diese können sich jedoch durch

investive Anschaffungen, Verkauf oder Sonderabschreibungen wieder verändern.

 

Auch im Haushaltsjahr 2021 sollte das Hauptaugenmerk wieder dem Finanzhaushalt gelten, denn hier

wird dargestellt, welche Einzahlungen voraussichtlich zur Verfügung stehen um die geplanten

Auszahlungen zu decken.

 

Die Finanzplanung für 2021 weist einen positiven Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen von

15.000 EUR aus. Hinzu kommen investive Einzahlungen von 37.900 EUR, dem gegenüber stehen

investive Auszahlungen von 37.900 EUR, sodass sich ein Saldo von 0 EUR ergibt.

 

Die Kreisumlage wurde entsprechend der Vorinformation des Landkreises mit 41,85 % veranschlagt.

Die Amtsumlage basiert auf der Haushaltssatzung für den Amtshaushalt und wurde mit 9,84 €/EW/pro Monat geplant.

 

Das Investitionsprogramm 2021 sieht eine Maßnahmen von insgesamt 5.500 EUR vor (siehe

auch die dem Vorbericht beigefügte Übersicht „Investitionsprogramm“). Diese Investitionen stellt die Anschaffung von geringwertigen Vermögensgegenständen für die Feuerwehr und Spielgeräte dar.

 

Die auf der Basis des Haushaltsplanes aufgestellte Haushaltssatzung ist aufgrund der Höhe des Kredites zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit ( höher als 10 % der laufenden Einzahlungen ) genehmigungspflichtig.

 

Die Bestandteile und Anlagen des Haushaltsplanes sind in der GemHVO-Doppik

(Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik) geregelt.

 

 

 

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Anlagen

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