Beschlussvorlage - Sc/BV/FA-20/034
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung mit -plan 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Laura Scheller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss der Gemeinde Schlemmin
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Schlemmin
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Entscheidung
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08.12.2020
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. Sc/BV/FA-20/034
Gemeinde Schlemmin
Die Gemeindevertretung Schlemmin beschließt die Haushaltssatzung 2021:
Haushaltssatzung der Gemeinde Schlemmin
für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach
Beschluss der Gemeindevertretung Schlemmin vom 08.12.2020 Beschluss-Nr. Sc/BV/FA-20/034 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
1. im Ergebnishaushalt
einen Gesamtbetrag der Erträge von 470.300 EUR
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 518.300 EUR
ein Jahresergebnis nach Veränderungen der Rücklagen von -48.000 EUR
2. im Finanzhaushalt
a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 463.900 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von 448.900 EUR
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen1 von 15.000 EUR
b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 37.900 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 37.900 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 0 EUR
festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 380.200 EUR.
§ 5
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen
(Grundsteuer A) auf 400 v. H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 320 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 270 v. H.
§ 6
Amtsumlage
Die Amtsumlage wird auf 10,845 % der Umlagegrundlagen festgesetzt.
§ 7
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,5940 Vollzeitäquivalente.
Nachrichtliche Angaben:
1. Zum Ergebnishaushalt
Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -479.748,62 EUR.
2. Zum Finanzhaushalt
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich -371.015,42 EUR.
3. Zum Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich 584.988,17 EUR.
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am ..................... erteilt.
Schlemmin, ___________________
Ort, Datum Bürgermeister
Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung:
Grundlage des Entwurfs des Haushaltsplanes 2021 bis 2024 sind die Entscheidungen der Gemeindevertretung zu haushaltsrelevanten Vorhaben und die von den Fachabteilungen des Amtes in Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister erarbeiteten Mittelanforderungen.
Eingearbeitet wurden die Erträge/Einzahlungen der Gemeinde anhand der eingeschätzten Entwicklung
des eigenen Steueraufkommens und der Gebühren auf der Grundlage der derzeitigen Satzungsfestlegungen.
Die Erträge/Einzahlungen aus dem Finanzausgleich basieren auf den Hinweisen und Orientierungsdaten für die Gestaltung der kommunalen Haushalte 2021 vom 02.10.2020 des Innenministeriums des Landes.
Die Aufwendungen für den Schullastenausgleich wurden anhand der aktuellen Schülerzahlen und der eingeschätzten Entwicklung der Folgejahre ermittelt. Gleiches gilt für die Veranschlagung des Wohnsitzanteils der Gemeinde an den Regelkosten der Kita-Betreuung.
Der Vorbericht enthält dazu ausführliche Übersichten und Erläuterungen zum Haushaltsplan.
Die Ergebnisplanung für 2021 weist einen negativen Saldo von 48.000 EUR aus.
Mit der Ergebnisplanung ab 2021 sind nach Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 und
Aktivierung der Anlagenbuchhaltung die tatsächlichen Aufwendungen für Abschreibungen
und Erträge aus der Auflösung der Sonderposten veranschlagt worden, diese können sich jedoch durch
investive Anschaffungen, Verkauf oder Sonderabschreibungen wieder verändern.
Auch im Haushaltsjahr 2021 sollte das Hauptaugenmerk wieder dem Finanzhaushalt gelten, denn hier
wird dargestellt, welche Einzahlungen voraussichtlich zur Verfügung stehen um die geplanten
Auszahlungen zu decken.
Die Finanzplanung für 2021 weist einen positiven Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen von
15.000 EUR aus. Hinzu kommen investive Einzahlungen von 37.900 EUR, dem gegenüber stehen
investive Auszahlungen von 37.900 EUR, sodass sich ein Saldo von 0 EUR ergibt.
Die Kreisumlage wurde entsprechend der Vorinformation des Landkreises mit 41,85 % veranschlagt.
Die Amtsumlage basiert auf der Haushaltssatzung für den Amtshaushalt und wurde mit 9,84 €/EW/pro Monat geplant.
Das Investitionsprogramm 2021 sieht eine Maßnahmen von insgesamt 5.500 EUR vor (siehe
auch die dem Vorbericht beigefügte Übersicht „Investitionsprogramm“). Diese Investitionen stellt die Anschaffung von geringwertigen Vermögensgegenständen für die Feuerwehr und Spielgeräte dar.
Die auf der Basis des Haushaltsplanes aufgestellte Haushaltssatzung ist aufgrund der Höhe des Kredites zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit ( höher als 10 % der laufenden Einzahlungen ) genehmigungspflichtig.
Die Bestandteile und Anlagen des Haushaltsplanes sind in der GemHVO-Doppik
(Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik) geregelt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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266,9 kB
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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2 MB
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5
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(wie Dokument)
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121,7 kB
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6
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(wie Dokument)
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564,8 kB
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7
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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8
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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9
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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10
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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11
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(wie Dokument)
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1.005,4 kB
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