Beschlussvorlage - AD/BV/FA-20/101

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. AD/BV/FA-20/101

 

Gemeinde Ahrenshagen-Daskow

 

Die Gemeindevertretung Ahrenshagen-Daskow beschließt die Haushaltssatzung 2021:

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow

für das Haushaltsjahr 2021

 

Aufgrund der § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Ahrenshagen-Daskow vom 01.12.2020
Beschluss-Nr. AD/BV/FA-20/101 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

 

einen Gesamtbetrag der Erträge von                                                   2.778.000 EUR

 einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von                                       3.427.500 EUR

 ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von                                  -649.500 EUR

 

2. im Finanzhaushalt

 

a)         einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von                                       2.331.600 EUR

 einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von                         2.804.900 EUR

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen1 von          -697.500 EUR

 

b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von                425.600 EUR  einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von              489.600 EUR

 einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -64.000 EUR

 

 

festgesetzt.

 

 

______________________

 

1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

 

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtigungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 4

Kassenkredit

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 233.160 EUR.

 

§ 5

Hebesätze

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen

 (Grundsteuer A) auf  307 v. H.

 

 b) für die Grundstücke

  (Grundsteuer B) auf 340 v. H.

 

2. Gewerbesteuer auf 325 v. H.

 

§ 6

Amtsumlage

 

Die Amtsumlage wird auf 10,845 % der Umlagegrundlagen festgesetzt.

 

§ 7

Stellen gemäß Stellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 5,5000 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

 

Nachrichtliche Angaben:

 

1. Zum Ergebnishaushalt

        Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 1.990.563,11 EUR.

 

2. Zum Finanzhaushalt

 Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des 

 Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich    -15.436,04 EUR.

 

3. Zum Eigenkapital

 Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres 

 beträgt voraussichtlich 6.436.146,28 EUR.

 

 

 

 

Ahrenshagen-Daskow  ___________________

Ort, Datum       Bürgermeisterin              

 Siegel

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Grundlage des Entwurfs des Haushaltsplanes 2021 bis 2024 sind die Entscheidungen der

Gemeindevertretung, die Empfehlungen des Finanzausschusses zu haushaltsrelevanten Vorhaben und die von den Fachabteilungen des Amtes in Zusammenarbeit mit der Bürgermeisterin und dem Finanzausschussvorsitzenden erarbeiteten Mittelanforderungen.

 

Eingearbeitet wurden die Erträge/Einzahlungen der Gemeinde anhand der eingeschätzten Entwicklung des eigenen Steueraufkommens und der Gebühren auf der Grundlage der derzeitigen Satzungsfestlegungen.

Die Erträge/Einzahlungen aus dem Finanzausgleich basieren auf den Hinweisen und Orientierungsdaten für die Gestaltung der kommunalen Haushalte 2021 vom 02.10.2020 des Innenministeriums des Landes.

 

Der als Ergebnis dieser Vorgaben entstandene Entwurf wurde am 26.11.2020 im Finanzausschuss beraten. Hierbei wurde die Haushaltslage des Gesamthaushaltes 2021 – 2024 über alle Bereiche dargelegt. Der Vorbericht enthält dazu ausführliche Übersichten und Erläuterungen zum Haushaltsplan.

Im Ergebnis dieser Beratung wurde der Haushaltsplan 2021 mit seinen Anlagen zur Beschlussfassung an die Gemeindevertretung empfohlen.

 

Die Ergebnisplanung für 2021 weist einen negativen Saldo von 649.500 EUR aus. In der mittelfristigen Ergebnisplanung 2022 – 2024 wird ein positiver Saldo ausgewiesen.

Mit der Ergebnisplanung ab 2018 sind nach Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 und Aktivierung der Anlagenbuchhaltung die tatsächlichen Aufwendungen für Abschreibungen

und Erträge aus der Auflösung der Sonderposten veranschlagt worden, diese können sich jedoch durch investive Anschaffungen, Verkauf oder Sonderabschreibungen wieder verändern.

 

Auch im Haushaltsjahr 2021 sollte das Hauptaugenmerk wieder dem Finanzhaushalt gelten, denn hier wird dargestellt, welche Einzahlungen voraussichtlich zur Verfügung stehen um die geplanten Auszahlungen zu decken.

 

Die Finanzplanung für 2021 weist einen negativen Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen von 697.500 EUR aus. Hinzu kommen investive Einzahlungen von 425.600 EUR, dem gegenüber stehen investive Auszahlungen von 489.600 EUR, sodass sich ein negativer Saldo von 64.000 EUR ergibt.

 

Die Kreisumlage wurde entsprechend der Vorinformation des Landkreises mit 41,85 % veranschlagt.

Die Amtsumlage basiert auf der Haushaltssatzung für den Amtshaushalt und wurde mit 9,84 €/EW/pro Monat geplant.

 

Das Investitionsprogramm 2021 sieht mehrere Maßnahmen von insgesamt 489.600 EUR vor (siehe auch die dem Vorbericht beigefügte Übersicht „Investitionsprogramm“). Die größten Investitionen stellen die Anschaffung eines TSFW für die Feuerwehr und der Erweiterungsbau der Grundschule dar.

 

Die Bestandteile und Anlagen des Haushaltsplanes sind in der GemHVO-Doppik

(Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik) geregelt.

 

 

 

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Anlagen

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