Beschlussvorlage - Sc/BV/FA-20/033

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. Sc/BV/FA-20/033

 

Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer mit der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2021

 

Die Gemeindevertretung Schlemmin beschließt die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer in der Gemeinde Schlemmin zum 01.01.2021 wie folgt:

 

 

Bisher v.H.

Erhöht v.H.

Nunmehr v.H.

1. Grundsteuer A

400

0

400

2. Grundsteuer B

320

107

427

3. Gewerbesteuer

270

                111

                381 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung: 

 

Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt im Rahmen der jährlichen Haushaltssatzung oder einer gesonderten Hebesatzung. Die Gemeinde Schlemmin übt ihr Hebesatzrecht über die jährliche Festsetzung in der Haushaltssatzung aus.

 

In der Festlegung des Hebesatzes ist die Gemeinde grundsätzlich frei. Im Fall der Gewerbesteuer ist jedoch rechtlich vorgeschrieben, dass der Hebesatz mindestens 200 % zu betragen hat.

Bei den Grundsteuern A und B gibt es solche unmittelbar rechtlich normierte Mindesthöhe nicht. Gleichwohl gibt es indirekte Untergrenzen für die Hebesatzhöhe. So ergibt sich aus der haushaltsrechtlichen Pflicht zum Haushaltsausgleich, steigende Kosten durch höhere Einnahmen zu decken.

 

§ 44 Kommunalverfassung M-V bestimmt die Reihenfolge der Erzielung von Erträgen und Einzahlungen

1. aus Entgelten für die erbrachten Leistungen und

2. im Übrigen aus Steuern zu beschaffen,

soweit die sonstigen Erträge und Einzahlungen nicht ausreichen.

 

 

Die Anhebung der Hebesätze ist nach Prüfung durch die Verwaltung notwendig, um die rechtlichen Vorschriften der Kommunalverfassung und Gemeindehaushaltsverordnung einzuhalten.

 

 

 

 

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Anlagen

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