Beschlussvorlage - AD/BV/-20/099

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. AD/BV/-20/099

 

Auf der Grundlage der überarbeiteten Gebührenbedarfsrechnung für die Jahre 2019 – 2021 beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow die Schmutzwassergebührensätze gemäß § 3 der Schmutzwassergebührensatzung der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow bis zum 31.12.2021.

Die Benutzungsgebühren A – C entsprechend § 3 der Schmutzwassergebührensatzung der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow bleiben für diesen Zeitraum unverändert.

 

Die überarbeitete und erweiterte Kalkulation der Schmutzwassergebührensätze für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung, der öffentlichen Einrichtung zur zentralen Schmutzwasserüberleitung zum Abwasserzweckverband Körkwitz und der öffentlichen Einrichtung zur zentralen biologischen Nachbehandlung wird gebilligt.

 

 

 

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Sachverhalt

 

Die der Schmutzwassergebührensatzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsrechnung wurde überarbeitet.

 

Grundlage der Gebührenbedarfsrechnung bilden neben den Plan- und Ist-Daten sowie den Satzungen der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow das KAG M-V und die Empfehlungen des Landesrechnungshofes M-V.

 

Zur Sicherung der Liquidität sowie zukünftiger Reinvestitionen (aufgrund ausbleibender Fördermittel) empfiehlt der LRH M-V, Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen zum Anlagevermögen nicht mehr gebührenmindernd einzusetzen.

In der Gebührenbedarfsrechnung 2019 – 2021 wurde von dem Wahlrecht des gebührenmindernden Einsatzes der Auflösungsbeträge anteilig Gebrauch gemacht.

 

Die Gebührensätze entsprechen laut § 3 der Schmutzwassergebührensatzung der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow:

(Auszug aus der o. g. Satzung)

 

 

Benutzungsgebühr A

 

(1)   Die Höhe der Grundgebühr wird für die aufgeführten Zählergrößen wie folgt festgelegt:

 

      Qn in Kubikmeter je Stunde    EUR/Jahr

 

       <  1,5 m³ je Stunde     136,36

       < 2,5 m³ je Stunde     264,00

       <  6,0 m³ je Stunde     660,00

 

(2)   Die Mengengebühr beträgt   4,58 EUR je Kubikmeter Schmutzwasser.

 

Benutzungsgebühr B

 

(3)   Die Mengengebühr beträgt   2,93 EUR je Kubikmeter Schmutzwasser.

 

Benutzungsgebühr C

 

(4)   Die Höhe der Grundgebühr wird für die aufgeführten Zählergrößen wie folgt festgelegt:

 

Qn in Kubikmeter je Stunde   EUR/Jahr

 

<  1,5 m³je Stunde     114,91

 

(5)   Die Mengengebühr beträgt   4,49 EUR je Kubikmeter Schmutzwasser.

 

 

Die Beschlussempfehlung erfolgte auf der Sitzung des Betriebsausschusses am 01.12.2020.

 

Die kompletten Kalkulationsunterlagen können nach Absprache im Bürgerbüro Ahrenshagen bis einschließlich zum Sitzungstag eingesehen werden.

 

 

 

 

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Anlagen

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