Beschlussvorlage - AD/BV/-20/099
Grunddaten
- Betreff:
-
Schmutzwassergebührensätze sowie überarbeitete Gebührenbedarfsrechnung für die Jahre 2019 - 2021 gemäß § 3 der Schmutzwassergebührensatzung der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Eigenbetrieb Abwasser
- Bearbeiter:
- Anja Kühn
- Verantwortlicher:
- René Wegner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Abwasser der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen und Bauangelegenheiten
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Entscheidung
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01.12.2020
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. AD/BV/-20/099
Auf der Grundlage der überarbeiteten Gebührenbedarfsrechnung für die Jahre 2019 – 2021 beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow die Schmutzwassergebührensätze gemäß § 3 der Schmutzwassergebührensatzung der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow bis zum 31.12.2021.
Die Benutzungsgebühren A – C entsprechend § 3 der Schmutzwassergebührensatzung der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow bleiben für diesen Zeitraum unverändert.
Die überarbeitete und erweiterte Kalkulation der Schmutzwassergebührensätze für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung, der öffentlichen Einrichtung zur zentralen Schmutzwasserüberleitung zum Abwasserzweckverband Körkwitz und der öffentlichen Einrichtung zur zentralen biologischen Nachbehandlung wird gebilligt.
Sachverhalt
Die der Schmutzwassergebührensatzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsrechnung wurde überarbeitet.
Grundlage der Gebührenbedarfsrechnung bilden neben den Plan- und Ist-Daten sowie den Satzungen der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow das KAG M-V und die Empfehlungen des Landesrechnungshofes M-V.
Zur Sicherung der Liquidität sowie zukünftiger Reinvestitionen (aufgrund ausbleibender Fördermittel) empfiehlt der LRH M-V, Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen zum Anlagevermögen nicht mehr gebührenmindernd einzusetzen.
In der Gebührenbedarfsrechnung 2019 – 2021 wurde von dem Wahlrecht des gebührenmindernden Einsatzes der Auflösungsbeträge anteilig Gebrauch gemacht.
Die Gebührensätze entsprechen laut § 3 der Schmutzwassergebührensatzung der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow:
(Auszug aus der o. g. Satzung)
Benutzungsgebühr A
(1) Die Höhe der Grundgebühr wird für die aufgeführten Zählergrößen wie folgt festgelegt:
Qn in Kubikmeter je Stunde EUR/Jahr
< 1,5 m³ je Stunde 136,36
< 2,5 m³ je Stunde 264,00
< 6,0 m³ je Stunde 660,00
(2) Die Mengengebühr beträgt 4,58 EUR je Kubikmeter Schmutzwasser.
Benutzungsgebühr B
(3) Die Mengengebühr beträgt 2,93 EUR je Kubikmeter Schmutzwasser.
Benutzungsgebühr C
(4) Die Höhe der Grundgebühr wird für die aufgeführten Zählergrößen wie folgt festgelegt:
Qn in Kubikmeter je Stunde EUR/Jahr
< 1,5 m³je Stunde 114,91
(5) Die Mengengebühr beträgt 4,49 EUR je Kubikmeter Schmutzwasser.
Die Beschlussempfehlung erfolgte auf der Sitzung des Betriebsausschusses am 01.12.2020.
Die kompletten Kalkulationsunterlagen können nach Absprache im Bürgerbüro Ahrenshagen bis einschließlich zum Sitzungstag eingesehen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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39,1 MB
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