Beschlussvorlage - Se/BV/FA-20/061

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. Se/BV/FA-20/061

 

1.  Der vom Betriebsführer erstellte Jahresabschluss zum 31.12.2019 des Eigenbetriebes Abwasser Semlow wird in der vorliegenden Fassung festgestellt.

2.  Dem Werkleiter und Betriebsführer werden für das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

3. Der Jahresgewinn von 48.080,03 EUR wird mit dem bestehenden Gewinnvortrag verrechnet und auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Gewinnvortrag beläuft sich damit auf 279.725,25 EUR.

 

Gemäß Betriebsführungsvertrag vom 17./24.08.2012, gültig ab 01.01.2013, zur kaufmännischen Betriebsführung § 2 hat die Betriebsführerin die Wasser und Abwasser GmbH „Boddenland“ Ribnitz-Damgarten den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 nach den gesetzlichen Regelungen aufgestellt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 erfolgte durch den vom Landesrechnungshof M-V bestellte Hanseatische Prüfungs- und Beratungsgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Semlow zum 31.12.2019 wurde entsprechend der Eigenbetriebsverordnung des Landes M-V aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) wurde wie in den Vorjahren nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

 

Die GuV für das Wirtschaftsjahr 2019 weist Umsatzerlöse, sonstige betriebliche Erträge und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 195.772,34 EUR (Vorjahr 190.195,63 EUR) aus. Dem gegenüber stehen Aufwendungen in Höhe von 147.692,31 EUR (Vorjahr 142.857,10 EUR), so dass ein Jahresgewinn von 48.080,03 EUR ausgewiesen wird.

Der Gemeindevertretung wird vorgeschlagen, den Jahresgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

Damit erhöht sich der Gewinnvortrag auf  279.725,25 EUR.

 

 

 

Im Ergebnis der Jahresabschlussprüfung wurde durch den Abschlussprüfer mit Datum vom 27.07.2020 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebes Abwasser Semlow erteilt.

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 sowie die Bilanz zum 31.12.2019, die Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019, der Anhang, der Anlagenspiegel und der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers sind der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Gemäß § 14 Abs. 5 KPG hat die Gemeinde

- den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses unter Angabe des Datums der Feststellung und

- die beschlossene Behandlung des Jahresergebnisses unter Angabe des Jahresergebnisses bekanntzumachen.

Der Jahresabschluss ist an sieben Tagen öffentlich auszulegen. In der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen.

 

Hinweis: Gemäß § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V besteht Mitwirkungsverbot für den Bürgermeister / Werkleiter.

 

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