Beschlussvorlage - Sc/BV/FA-20/032

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. Sc/BV/FA-20/032

 

1.  Der vom Betriebsführer erstellte Jahresabschluss zum 31.12.2019 des Eigenbetriebes Abwasser Schlemmin wird in der vorliegenden Fassung festgestellt.

2.  Dem Werkleiter und Betriebsführer werden für das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

3. Der Jahresgewinn von 7.798,35 EUR wird mit dem bestehenden Gewinnvortrag verrechnet und auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Gewinnvortrag beläuft sich damit auf 109.673,00 EUR.

 

Gemäß Betriebsführungsvertrag vom 9./16.10.2000 zur kaufmännischen Betriebsführung § 2 hat die Betriebsführerin die Wasser und Abwasser GmbH „Boddenland“ Ribnitz-Damgarten den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 nach den gesetzlichen Regelungen aufgestellt.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Schlemmin zum 31.12.2019 wurde entsprechend der Eigenbetriebsverordnung des Landes M-V aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) wurde wie in den Vorjahren nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Die Stellungnahme des Landesrechnungshofes M-V zum Prüfbericht zum Jahresabschluss 2019 liegt vor.

 

Die GuV für das Wirtschaftsjahr 2019 weist Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 73.436,80 EUR (Vorjahr 82.051,87 EUR) aus. Dem gegenüber stehen Aufwendungen in Höhe von 65.638,45 EUR (Vorjahr 64.453,56 EUR), so dass ein Jahresgewinn von 7.798,35 EUR ausgewiesen wird.

Der Gemeindevertretung wird vorgeschlagen, den Jahresgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

Damit erhöht sich der Gewinnvortrag auf  109.673,00 EUR.

 

 

Im Ergebnis der Jahresabschlussprüfung wurde durch den Abschlussprüfer mit Datum vom 29.05.2020 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebes Abwasser Schlemmin erteilt.

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 sowie die Bilanz zum 31.12.2019, die Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019, der Anhang, der Anlagenspiegel und der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers sind der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Gemäß § 14 Abs. 5 KPG hat die Gemeinde

- den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses unter Angabe des Datums der Feststellung und

- die beschlossene Behandlung des Jahresergebnisses unter Angabe des Jahresergebnisses bekanntzumachen.

Der Jahresabschluss ist an sieben Tagen öffentlich auszulegen. In der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen.

 

Hinweis: Gemäß § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V besteht Mitwirkungsverbot für den Bürgermeister / Werkleiter.

 

 

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