Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-19/737/02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-19/737/02

 

Feststellungsbeschluss über die VII. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungs-planes der Stadt Ribnitz-Damgarten (Einzelhandelsstandort Rostocker Straße 33)

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes der VII. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung lt. den in der Beschlussvorlage vom 29. September 2020 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen und Bedenken sind bei der Vorlage der
    VII. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten zur Genehmigung nach § 6 BauGB mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

  1. Die VII. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten in der Fassung vom 29. September 2020 wird beschlossen.

 

  1. Die Begründung mit Stand vom 29. September 2020 wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, für die VII. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung wird die VII. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes wirksam.

 

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt/Begründung:

Die Stadt hat 2017 das Grundstück „Rostocker Straße 33“ mit der ehemaligen Spar-Kaufhalle zur Vergabe eines Erbbaurechtes ausgeschrieben. Der Zuschlag erfolgte an die Rewe-Gruppe, die dort einen Penny Markt einschließlich eines Bäckers mit einer Gesamtverkaufsfläche von ca. 1100 m² errichten will.

 

Über den Bebauungsplan Nr. 97 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Marktes geschaffen werden. Ziel der im Parallelverfahren laufenden VII. Änderung der 2. Neubekannt-machung des Flächennutzungsplanes ist die entsprechende Änderung der derzeitigen Ausweisung „Wohnbaufläche“ in eine „Sonderbaufläche Einzelhandel“.

 

Die Kosten des Planverfahrens übernimmt der Investor.

 

Seitens der beteiligten betroffenen Träger öffentlicher Belange und Behörden wurden keine grundsätzlichen Bedenken zur Planungsabsicht vorgetragen.

 

Bisherige Beschlussfassungen:

Aufstellungsbeschluss: 10. April 2019

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: 17. Juni 2020

 

 

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Anlagen

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