Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-18/584/01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-18/584/01

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 100 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Wohnbebauung nördlich der Pütnitzer Straße", OT Pütnitz, im Verfahren nach § 13 b BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 100 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Wohn-bebauung nördlich der Pütnitzer Straße", OT Pütnitz, im Verfahren nach § 13 b BauGB werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 29. September 2020 gebilligt und als Entwurf beschlossen.

 

  1. Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung des Satzungsentwurfes zu benachrichtigen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung: 

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 100 umfasst die Fläche der landwirtschaftlich genutzten Lagerhallen nördlich der Pütnitzer Straße. Planungsziel ist der Abriss des Gebäudebestandes und die Entwicklung eines Wohngebietes als Abrundung der Ortsrandlage. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in dem seit 1999 wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.

 

 

 

 

Die Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt sowie im Privateigentum.

 

Der § 13 b BauGB ermöglicht die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB. Die Anwendungsvoraussetzungen des § 13 b BauGB sind für den Bebauungsplan Nr. 100 u. a. gegeben, da es sich um Außenbereichsflächen handelt, ein Anschluss an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil gegeben ist und die Zulässigkeit von Wohnnutzungen begründet werden soll.

 

Bisherige Beschlussfassungen:

Aufstellungsbeschluss: 11. Dezember 2019

 

 

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Anlagen

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