Informationsvorlage - Se/IV/FA-20/057
Grunddaten
- Betreff:
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Berichtspflicht gemäß § 20 GemHVO-Doppik
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Laura Scheller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Semlow
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Kenntnisnahme
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16.09.2020
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Beschlussvorschlag
Informationsvorlage Nr. Se/IV/FA-20/057
Berichtspflicht über den Stand der Haushaltsführung nach § 20GemHVO-Doppik
Der Bürgermeister hat die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss spätestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.
Entsprechend des § 20 der Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik erhalten Sie anliegend den Stand zum 01.09. des Haushaltsjahres 2020 (Corona) Ihrer Gemeinde zur Kenntnis.