Beschlussvorlage - RDG/BV/OA-15/026/02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/OA-15/026/02

 

2. Änderung der Parkgebührenordnung

 

Auf der Grundlage des § 6 a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) i. V. m. § 1 der Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung von Parkgebühren wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 19. August 2020 für das Gebiet der Stadt Ribnitz-Damgarten folgende Änderung der Parkgebührenordnung erlassen:

 

Artikel I

 

§ 1, Abs. 2 Nr. 1 wird im Punkt „für Übernachtungen“ wie folgt neu gefasst:

 

für Übernachtungen (inklusive Kurabgabe)

 

Hafenplatz Ribnitz, Gänsewiese und Festplatz Ribnitz   

Caravan/Wohnmobile    20,00 Euro

 

Artikel II

 

Die Änderung der Parkgebührenordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

 

Ribnitz-Damgarten,

 

 

Huth

Bürgermeister

 

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt/Begründung:

 

Das Reiseverhalten der Deutschen befindet sich nach den Erfahrungen der Corona-Pandemie in einem Wandlungsprozess. Urlaub im eigenen Land wird noch stärker nachgefragt als in den Vorjahren.

Als Reiseform nimmt der Campingtourismus eine immer wichtigere Rolle ein. Im Sommer 2020 war die Nachfrage teilweise so hoch, dass alle Campingplätze der Region ausgebucht waren und auch die regulären Stellplätze nicht mehr ausreichten.

Die Anzahl der Wohnmobil-Übernachtungen in Ribnitz-Damgarten betrug pro Standort:

 2018   2019

Gänsewiese 3.596  3.587

Hafen     131       58
 

Einige umliegende Gemeinden haben ihre Stellplatzgebühren bereits erhöht (Dierhagen auf 20 Euro pro Nacht, Ahrenshoop auf 30 Euro), andere planen dies (Graal-Müritz, derzeit 18 Euro).

Der Stellplatz Gänsewiese in Ribnitz ist in der Ausstattung im Vergleich zu den einfachen Parkplatz-Stellplätzen der Nachbargemeinden sehr gut, da diese häufig nicht über Sanitäranlagen, Wasser- und Abwassertanks bzw. Stromsäulen verfügen. In diesem Jahr wurde auf dem Stellplatz Gänsewiese weiter in Infrastruktur investiert und neben freiem W-LAN nun auch weitere Elektrosäulen sowie eine neue Wasserentnahmestelle geschaffen.

Eine Erhöhung der Stellplatzgebühren für Wohnmobile ist daher auch aus Produktsicht gerechtfertigt.

Gleichzeitig wird die Gebührenänderung genutzt, um einen einheitlichen Preis an beiden Standorten in Ribnitz-Damgarten festzulegen.

§ 1 Abs. 2 Nr. 1 der Parkgebührenordnung:

bisher:

für Übernachtungen

Hafenplatz Ribnitz
Wohnmobile      13,00 €

Gänsewiese und Festplatz Ribnitz
Wohnmobile/Caravan     11,00 €

 

Änderung:

für Übernachtungen

Hafenplatz Ribnitz, Gänsewiese und Festplatz Ribnitz   

Caravan/Wohnmobile    20,00 Euro

 

 

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