Informationsvorlage - RDG/IV/BA-20/126

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Beschlussvorschlag

Information RDG/IV/BA-20/126

 

Information über die Verordnung des Amtes Ribnitz-Damgarten über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Stadtordnung) in der Stadt Ribnitz-Damgarten

 

Auf der Grundlage des § 17 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (Sicherheits- und Ordnungsgesetz – SOG M-V) können die örtlichen Ordnungsbehörden zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung Verordnungen erlassen. Als örtliche Ordnungsbehörde fungiert im übertragenen Wirkungskreis für die Stadt Ribnitz-Damgarten gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 SOG M-V der Amtsvorsteher, welcher die Stadtordnung nach Zustimmung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Rügen erlassen wird.

Diese ersetzt mit Inkrafttreten die Satzung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Sicherheits- und Ordnungssatzung) vom 06.03.2007.

 

Die Anpassung der rechtlichen Gegebenheiten wurde als notwendig angesehen. Durch die Fortentwicklung der gesetzlichen Grundlagen, insbesondere im Bereich der spezialrechtlichen Normen und der Rechtsprechung, aber auch durch Veränderungen der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und dem damit verbundenen Wandel der Probleme im Zusammenleben der Menschen in der Stadt Ribnitz-Damgarten, wird eine vollständige Überarbeitung erforderlich.   

 

 

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