Beschlussvorlage - Se/BV/BA-19/154/02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. Se/BV/BA-19/154/02

 

Beschluss über die Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Gemeinde Semlow für den Bereich "Marlower Straße"

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes der Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Gemeinde Semlow für den Bereich "Marlower Straße", durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung laut den in der Beschlussvorlage vom 20. Mai 2020 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 86 der Landesbauordnung Meck-lenburg-Vorpommern (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung die Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Gemeinde Semlow für den Bereich "Marlower Straße", bestehend aus dem Planteil (Planzeichnung - Teil A) und dem Textteil (textliche und gestalterische Festsetzungen - Teil B) mit Stand vom 20. Mai 2020 als Satzung.

 

  1. Die Begründung mit Stand vom 20. Mai 2020 wird gebilligt.

 

  1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Beschluss über die Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Gemeinde Semlow für den Bereich "Marlower Straße" ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Gemeinde Semlow für den Bereich "Marlower Straße" in Kraft.

 

 

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt/Begründung:

 

Aufgrund einer privaten Antragstellung hat die Gemeindevertretung in der Sitzung am 20. Juni 2019 die Aufstellung einer Innenbereichssatzung für einen Teilbereich der Marlower Straße beschlossen. Dabei soll auf einer Teilfläche des Flurstückes 46/6 der Flur 1 Gemarkung Semlow Baurecht für die Errichtung von 2 Einfamilienhäusern geschaffen werden. Mit dem Satzungsinstrument kann die Fläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden, wenn die einbezogene Fläche durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt ist. Die betreffende Außenbereichsfläche grenzt südöstlich an die vorhandene Bebauung und ermöglicht die Weiterführung der ortstypischen straßenbegleitenden Bebauung, so dass eine städtebauliche Prägung gegeben, ist.

Der Antragsteller übernimmt die Kosten des Planverfahrens. Der Erwerb der für den Ausgleich notwendigen Ökopunkte wurde durch den Antragsteller gesichert.

 

Seitens der im Planverfahren beteiligten Träger öffentlicher Belange und Behörden wurden keine wesentlichen Bedenken zur Planungsabsicht vorgetragen. Durch die Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen eingereicht.

 

Bisherige Beschlussfassungen:

Aufstellungsbeschluss:  20. Juni 2019

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: 11. Dezember 2019

 

 

 

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Anlagen

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