Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-19/003/02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-19/003/02

 

Beschluss über die Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Ribnitz-Damgarten für den Bereich Damgartener Weg II", OT Tempel

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes der Satzung
    gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Ribnitz-Damgarten für den Bereich Damgartener Weg II", OT Tempel, durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung laut den in der Beschlussvorlage vom 11. Mai 2020 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 86 der Landesbauordnung Meck-lenburg-Vorpommern (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung die Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Ribnitz-Damgarten für den Bereich Damgartener Weg II", OT Tempel, bestehend aus dem Planteil (Planzeichnung - Teil A) und dem Textteil (textliche und gestalterische Festsetzungen - Teil B) mit Stand vom 11. Mai 2020 als Satzung.

 

  1. Die Begründung mit Stand vom 11. Mai 2020 wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über die Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Ribnitz-Damgarten für den Bereich Damgartener Weg II", OT Tempel, ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Ribnitz-Damgarten für den Bereich Damgartener Weg II", OT Tempel, in Kraft.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Der Geltungsbereich der Innenbereichssatzung umfasst eine Teilfläche des Flurstückes 89/2 der Flur 1 Gemarkung Tempel. Es werden vier Bauparzellen ausgewiesen. Mit dem Satzungsinstrument kann die Fläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden. Der Erwerb der für den Ausgleich notwendigen Ökopunkte wurde durch den Antragsteller gesichert.

 

Seitens der im Planverfahren beteiligten Träger öffentlicher Belange und Behörden wurden keine wesentlichen Bedenken zur Planungsabsicht vorgetragen. Durch die Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen eingereicht.

 

Bisherige Beschlussfassungen:

Aufstellungsbeschluss:  4. September 2019

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: 5. Februar 2020

 

 

 

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Anlagen

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