Beschlussvorlage - AD/BV/FA-20/058

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. AD/BV/FA-20/058

 

Gemeinde Ahrenshagen-Daskow

 

Die Gemeindevertretung Ahrenshagen-Daskow beschließt die Haushaltssatzung 2020:

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow

für das Haushaltsjahr 2020

 

Aufgrund der § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Ahrenshagen-Daskow vom 25.02.2020
Beschluss-Nr. AD/BV/FA-20/058 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

 

einen Gesamtbetrag der Erträge von                                                   3.242.700 EUR

 einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von                                       3.028.700 EUR

 ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von                                 214.000 EUR

 

2. im Finanzhaushalt

 

a)         einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von                                       2.850.200 EUR

 einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von                        2.494.900 EUR

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen1 von             60.600 EUR

 

b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von                153.000 EUR  einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von              73.100 EUR

 einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 79.900 EUR

 

 

festgesetzt.

 

 

______________________

 

1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

 

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtigungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 4

Kassenkredit

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 285.000 EUR.

 

§ 5

Hebesätze

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen

 (Grundsteuer A) auf  307 v. H.

 

 b) für die Grundstücke

  (Grundsteuer B) auf 340 v. H.

 

2. Gewerbesteuer auf 325 v. H.

 

§ 6

Amtsumlage

 

Die Amtsumlage wird auf 10,845 % der Umlagegrundlagen festgesetzt.

 

§ 7

Stellen gemäß Stellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 5,5000 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

 

Nachrichtliche Angaben:

 

1. Zum Ergebnishaushalt

 Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich               1.636.502,09 EUR.

 

2. Zum Finanzhaushalt

 Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des 

 Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich    -220.069,23 EUR.

 

3. Zum Eigenkapital

 Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres 

 beträgt voraussichtlich 6.295.423,16 EUR.

 

 

 

 

Ahrenshagen-Daskow  ___________________

Ort, Datum       Bürgermeisterin              

 Siegel

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Grundlage des Entwurfs des Haushaltsplanes 2020 bis 2023 sind die Entscheidungen der

Gemeindevertretung, die Empfehlungen des Finanzausschusses zu haushaltsrelevanten Vorhaben und

die von den Fachabteilungen des Amtes in Zusammenarbeit mit der Bürgermeisterin und dem

Finanzausschussvorsitzenden erarbeiteten Mittelanforderungen.

 

Eingearbeitet wurden die Erträge/Einzahlungen der Gemeinde anhand der eingeschätzten Entwicklung

des eigenen Steueraufkommens und der Gebühren auf der Grundlage der derzeitigen Satzungsfestlegungen.

Die Erträge/Einzahlungen aus dem Finanzausgleich basieren auf den Hinweisen und Orientierungsdaten für die Gestaltung der kommunalen Haushalte 2020 vom 30.10.2019 des Innenministeriums des Landes.

 

Der als Ergebnis dieser Vorgaben entstandene Entwurf wurde am 06.02.2020 im Finanzausschuss

beraten. Hierbei wurde die Haushaltslage des Gesamthaushaltes 2020 – 2023 über alle Bereiche

dargelegt. Der Vorbericht enthält dazu ausführliche Übersichten und Erläuterungen zum Haushaltsplan. Im Ergebnis dieser Beratung wurde der Haushaltsplan 2020 mit seinen Anlagen zur Beschlussfassung an die Gemeindevertretung empfohlen.

 

Die Ergebnisplanung für 2020 weist einen positiven Saldo von 214.000 EUR aus. In der mittelfristigen Ergebnisplanung 2021 – 2023 wird ein positiver Saldo ausgewiesen.

Mit der Ergebnisplanung ab 2018 sind nach Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 und

Aktivierung der Anlagenbuchhaltung die tatsächlichen Aufwendungen für Abschreibungen

und Erträge aus der Auflösung der Sonderposten veranschlagt worden, diese können sich jedoch durch

investive Anschaffungen, Verkauf oder Sonderabschreibungen wieder verändern.

 

Auch im Haushaltsjahr 2020 sollte das Hauptaugenmerk wieder dem Finanzhaushalt gelten, denn hier

wird dargestellt, welche Einzahlungen voraussichtlich zur Verfügung stehen um die geplanten

Auszahlungen zu decken.

 

Die Finanzplanung für 2020 weist einen positiven Saldo der ordentlichen Ein-und Auszahlungen von

60.600 EUR aus. Hinzu kommen investive Einzahlungen von 153.000 EUR, dem gegenüber stehen

investive Auszahlungen von 73.100 EUR, sodass sich ein positiver Saldo von 79.900 EUR

ergibt.

 

Die Kreisumlage wurde entsprechend der Vorinformation des Landkreises mit 41,47 % veranschlagt.

Die Amtsumlage basiert auf der Haushaltssatzung für den Amtshaushalt und wurde mit 9,54 €/EW/pro Monat geplant.

 

Das Investitionsprogramm 2020 sieht mehrere Maßnahmen von insgesamt 73.100 EUR vor (siehe

auch die dem Vorbericht beigefügte Übersicht „Investitionsprogramm“). Die größte Investition stellt die Umrüstung der Straßenbeleuchtung dar.

 

Die Bestandteile und Anlagen des Haushaltsplanes sind in der GemHVO-Doppik

(Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik) geregelt.

 

 

 

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