Beschlussvorlage - AD/BV/FA-20/058
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung mit -plan 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Laura Scheller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen und Bauangelegenheiten der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow
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Vorberatung
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06.02.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen und Bauangelegenheiten
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Entscheidung
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25.02.2020
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. AD/BV/FA-20/058
Gemeinde Ahrenshagen-Daskow
Die Gemeindevertretung Ahrenshagen-Daskow beschließt die Haushaltssatzung 2020:
Haushaltssatzung der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow
für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund der § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Ahrenshagen-Daskow vom 25.02.2020
Beschluss-Nr. AD/BV/FA-20/058 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
1. im Ergebnishaushalt
einen Gesamtbetrag der Erträge von 3.242.700 EUR
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 3.028.700 EUR
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von 214.000 EUR
2. im Finanzhaushalt
a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 2.850.200 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von 2.494.900 EUR
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen1 von 60.600 EUR
b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 153.000 EUR einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 73.100 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 79.900 EUR
festgesetzt.
______________________
1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtigungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 285.000 EUR.
§ 5
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen
(Grundsteuer A) auf 307 v. H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 340 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 325 v. H.
§ 6
Amtsumlage
Die Amtsumlage wird auf 10,845 % der Umlagegrundlagen festgesetzt.
§ 7
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 5,5000 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Nachrichtliche Angaben:
1. Zum Ergebnishaushalt
Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 1.636.502,09 EUR.
2. Zum Finanzhaushalt
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -220.069,23 EUR.
3. Zum Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich 6.295.423,16 EUR.
Ahrenshagen-Daskow ___________________
Ort, Datum Bürgermeisterin
Siegel
Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung:
Grundlage des Entwurfs des Haushaltsplanes 2020 bis 2023 sind die Entscheidungen der
Gemeindevertretung, die Empfehlungen des Finanzausschusses zu haushaltsrelevanten Vorhaben und
die von den Fachabteilungen des Amtes in Zusammenarbeit mit der Bürgermeisterin und dem
Finanzausschussvorsitzenden erarbeiteten Mittelanforderungen.
Eingearbeitet wurden die Erträge/Einzahlungen der Gemeinde anhand der eingeschätzten Entwicklung
des eigenen Steueraufkommens und der Gebühren auf der Grundlage der derzeitigen Satzungsfestlegungen.
Die Erträge/Einzahlungen aus dem Finanzausgleich basieren auf den Hinweisen und Orientierungsdaten für die Gestaltung der kommunalen Haushalte 2020 vom 30.10.2019 des Innenministeriums des Landes.
Der als Ergebnis dieser Vorgaben entstandene Entwurf wurde am 06.02.2020 im Finanzausschuss
beraten. Hierbei wurde die Haushaltslage des Gesamthaushaltes 2020 – 2023 über alle Bereiche
dargelegt. Der Vorbericht enthält dazu ausführliche Übersichten und Erläuterungen zum Haushaltsplan. Im Ergebnis dieser Beratung wurde der Haushaltsplan 2020 mit seinen Anlagen zur Beschlussfassung an die Gemeindevertretung empfohlen.
Die Ergebnisplanung für 2020 weist einen positiven Saldo von 214.000 EUR aus. In der mittelfristigen Ergebnisplanung 2021 – 2023 wird ein positiver Saldo ausgewiesen.
Mit der Ergebnisplanung ab 2018 sind nach Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 und
Aktivierung der Anlagenbuchhaltung die tatsächlichen Aufwendungen für Abschreibungen
und Erträge aus der Auflösung der Sonderposten veranschlagt worden, diese können sich jedoch durch
investive Anschaffungen, Verkauf oder Sonderabschreibungen wieder verändern.
Auch im Haushaltsjahr 2020 sollte das Hauptaugenmerk wieder dem Finanzhaushalt gelten, denn hier
wird dargestellt, welche Einzahlungen voraussichtlich zur Verfügung stehen um die geplanten
Auszahlungen zu decken.
Die Finanzplanung für 2020 weist einen positiven Saldo der ordentlichen Ein-und Auszahlungen von
60.600 EUR aus. Hinzu kommen investive Einzahlungen von 153.000 EUR, dem gegenüber stehen
investive Auszahlungen von 73.100 EUR, sodass sich ein positiver Saldo von 79.900 EUR
ergibt.
Die Kreisumlage wurde entsprechend der Vorinformation des Landkreises mit 41,47 % veranschlagt.
Die Amtsumlage basiert auf der Haushaltssatzung für den Amtshaushalt und wurde mit 9,54 €/EW/pro Monat geplant.
Das Investitionsprogramm 2020 sieht mehrere Maßnahmen von insgesamt 73.100 EUR vor (siehe
auch die dem Vorbericht beigefügte Übersicht „Investitionsprogramm“). Die größte Investition stellt die Umrüstung der Straßenbeleuchtung dar.
Die Bestandteile und Anlagen des Haushaltsplanes sind in der GemHVO-Doppik
(Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik) geregelt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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181,1 kB
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2
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42,6 kB
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221,8 kB
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410 kB
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6
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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7
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(wie Dokument)
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436,9 kB
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8
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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9
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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10
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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11
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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12
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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