Beschlussvorlage - AA/BV/HA-19/007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. AA/BV/HA-19/007

 

7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Amtes Ribnitz-Damgarten

 

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung M-V wird nach Beschlussfassung durch den Amtsausschuss Ribnitz-Damgarten vom 12. Dezember 2019 folgende Änderungssatzung zur
Hauptsatzung des Amtes Ribnitz-Damgarten erlassen:

 

Artikel I

 

1. § 1 (Amtsangehörige Gemeinden, Amtssitz und Dienstsiegel), Abs. 2, Satz 3 wird wie folgt neu formuliert:

"Neben dem Rathaus Ribnitz gibt es eine Außenstelle in Ribnitz, Im Kloster 15, 18311 Ribnitz-Damgarten, und ein Bürgerbüro in Ahrenshagen, Todenhäger Straße 2, 18320 Ahrenshagen-Daskow."

 

2. § 8 (Entschädigungen), Abs. 2 und 4 werden wie folgt neu formuliert:

(2) Der Amtsvorsteher erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 700 €.

(4) Die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses und die Mitglieder der Fachausschüsse erhalten eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 €.

 

3. § 9 (Öffentliche Bekanntmachungen), Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt neu formuliert:

„Das „Amtliche Mitteilungsblatt des Amtes Ribnitz-Damgarten“ wird im Rathaus Ribnitz, in der Bibliothek Damgarten sowie im Bürgerbüro Ahrenshagen zur kostenlosen Mitnahme ausgelegt.

 

Artikel II

 

Die Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

 

Ribnitz-Damgarten,

 

 

Schade

Amtsvorsteher

 

 

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Zu 1 und 3.

 

Nach der Schließung des Rathauses Damgarten als Außenstelle und dem Umzug der Sachgebiete in die Außenstelle „Im Kloster 15“ waren Korrekturen erforderlich.

 

Zu 2. 

Die neue Entschädigungsverordnung enthält im Vergleich zu der aktuell in der Haupsatzung geregelten Entschädigungshöhe folgende neue Höchsbeträge für die im Amt Ribnitz-Damgarten ehrenamtlich Tätigen:

 

Funktion

Hauptsatzung aktuell

Höchstbetrag neu

Funktionsbezogene Aufwandsentschädigung

Amtsvorsteher

450

900

Funktionsbezogene Aufwandsentschädigung

1. Stellvertreter des Amtsvorstehers

---

250

Funktionsbezogene Aufwandsentschädigung

2. Stellvertreter des Amtsvorstehers

---

125

Sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung

Amtsausschussmitglieder/sachkundige Einwohner

30

40

Sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung

Ausschussvorsitzende

60

60

 

Im November 2019 fand eine Beratung der Bürgermeister und des Amtsvorstehers zur Thematik Änderung der Entschädigungshöhe auf Grundlage der neuen Entschädigungsverordnung statt.

 

Es wurde der in der Änderungssatzung aufgenommene Vorschlag erarbeitet. Der Höchstbetrag für die Ausschussvorsitzenden wird bereits gezahlt. Auf eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung für die Stellvertreter des Amtsvorstehers wird wegen der geringen Inanspruchnahme verzichtet.

 

 

 

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Anlagen

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