Beschlussvorlage - AA/BV/HA-19/007
Grunddaten
- Betreff:
-
7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Amtes Ribnitz-Damgarten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeiter:
- Martina Hilpert
- Beteiligt:
- Verwaltungsleitung - Bürgermeister; Finanzverwaltungsamt; Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften; Amt für Bildung, Tourismus und Kultur
- Verantwortlicher:
- Frau Mittermayer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Amtsausschuss Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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12.12.2019
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. AA/BV/HA-19/007
7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Amtes Ribnitz-Damgarten
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung M-V wird nach Beschlussfassung durch den Amtsausschuss Ribnitz-Damgarten vom 12. Dezember 2019 folgende Änderungssatzung zur
Hauptsatzung des Amtes Ribnitz-Damgarten erlassen:
Artikel I
1. § 1 (Amtsangehörige Gemeinden, Amtssitz und Dienstsiegel), Abs. 2, Satz 3 wird wie folgt neu formuliert:
"Neben dem Rathaus Ribnitz gibt es eine Außenstelle in Ribnitz, Im Kloster 15, 18311 Ribnitz-Damgarten, und ein Bürgerbüro in Ahrenshagen, Todenhäger Straße 2, 18320 Ahrenshagen-Daskow."
2. § 8 (Entschädigungen), Abs. 2 und 4 werden wie folgt neu formuliert:
(2) Der Amtsvorsteher erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 700 €.
(4) Die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses und die Mitglieder der Fachausschüsse erhalten eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 €.
3. § 9 (Öffentliche Bekanntmachungen), Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt neu formuliert:
„Das „Amtliche Mitteilungsblatt des Amtes Ribnitz-Damgarten“ wird im Rathaus Ribnitz, in der Bibliothek Damgarten sowie im Bürgerbüro Ahrenshagen zur kostenlosen Mitnahme ausgelegt.
Artikel II
Die Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
Ribnitz-Damgarten,
Schade
Amtsvorsteher
Sachverhalt
Begründung:
Zu 1 und 3.
Nach der Schließung des Rathauses Damgarten als Außenstelle und dem Umzug der Sachgebiete in die Außenstelle „Im Kloster 15“ waren Korrekturen erforderlich.
Zu 2.
Die neue Entschädigungsverordnung enthält im Vergleich zu der aktuell in der Haupsatzung geregelten Entschädigungshöhe folgende neue Höchsbeträge für die im Amt Ribnitz-Damgarten ehrenamtlich Tätigen:
Funktion | Höchstbetrag neu | |
Funktionsbezogene Aufwandsentschädigung Amtsvorsteher | 450 | 900 |
Funktionsbezogene Aufwandsentschädigung 1. Stellvertreter des Amtsvorstehers | --- | 250 |
Funktionsbezogene Aufwandsentschädigung 2. Stellvertreter des Amtsvorstehers | --- | 125 |
Sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung Amtsausschussmitglieder/sachkundige Einwohner | 30 | 40 |
Sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung Ausschussvorsitzende | 60 | 60 |
Im November 2019 fand eine Beratung der Bürgermeister und des Amtsvorstehers zur Thematik Änderung der Entschädigungshöhe auf Grundlage der neuen Entschädigungsverordnung statt.
Es wurde der in der Änderungssatzung aufgenommene Vorschlag erarbeitet. Der Höchstbetrag für die Ausschussvorsitzenden wird bereits gezahlt. Auf eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung für die Stellvertreter des Amtsvorstehers wird wegen der geringen Inanspruchnahme verzichtet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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97,8 kB
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