Beschlussvorlage - Sc/BV/FA-22/047

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. Sc/BV/FA-22/047

 

Auf der Grundlage der überarbeiteten Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 beschließt die Gemeindevertretung Schlemmin die Grundgebühr sowie die Benutzungsgebühr gemäß § 2 Absatz 3 und 4 der Schmutzwassergebührensatzung der Gemeinde Schlemmin wie folgt:

 

(3) Die Grundgebühr für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage beträgt wie folgt:

Qn

EUR/Monat

bis 2,5

12,00

bis 4,0

19,20

bis 10,0

48,00

bis 25,0

120,00

 

 

(4) Die Benutzungsgebühr beträgt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage 7,44 €/m³.

 

 

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Sachverhalt

 

Die der Schmutzwassergebührensatzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsrechnung wurde überarbeitet.

 

Grundlage der Gebührenbedarfsrechnung bilden neben den Plan- und Ist-Daten sowie den Satzungen der Gemeinde Schlemmin das KAG M-V und die Empfehlungen des Landesrechnungshofes M-V.

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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