Beschlussvorlage - Sc/BV/FA-22/047
Grunddaten
- Betreff:
-
Schmutzwassergebührensatz sowie überarbeitete Gebührenbedarfsrechnung für das Jahr 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Laura Scheller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Schlemmin
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Entscheidung
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26.01.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. Sc/BV/FA-22/047
Auf der Grundlage der überarbeiteten Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 beschließt die Gemeindevertretung Schlemmin die Grundgebühr sowie die Benutzungsgebühr gemäß § 2 Absatz 3 und 4 der Schmutzwassergebührensatzung der Gemeinde Schlemmin wie folgt:
(3) Die Grundgebühr für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage beträgt wie folgt:
Qn |
EUR/Monat |
bis 2,5 |
12,00 |
bis 4,0 |
19,20 |
bis 10,0 |
48,00 |
bis 25,0 |
120,00 |
(4) Die Benutzungsgebühr beträgt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage 7,44 €/m³.