Beschlussvorlage - Sc/BV/FA-22/045
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Schlemmin (Schmutzwassergebührensatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Martina Hilpert
- Verantwortlicher:
- Herr Komm
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Schlemmin
|
Entscheidung
|
|
|
26.01.2022
| |||
●
Gestoppt
|
|
Finanzausschuss der Gemeinde Schlemmin
|
Vorberatung
|
|
Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. Sc/BV/FA-22/045
4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Schlemmin (Schmutzwassser-gebührensatzung).
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV
M-V) und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Schlemmin vom 26. Januar 2022 folgende Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Schlemmin (Schmutzwassergebührensatzung) erlassen:
Artikel I
§. 2 (Gebührensatz), Abs. 3 und 4 werden wie folgt neu gefasst:
(3) Die Grundgebühr für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage beträgt wie folgt:
Qn |
EUR/Monat |
bis 2,5 |
12,00 |
bis 4,0 |
19,20 |
bis 10,0 |
48,00 |
bis 25,0 |
120,00 |
(4) Die Benutzungsgebühr für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage beträgt 7,44 €/m³.
Artikel II
Die Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Schlemmin,
Komm
Bürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
86,6 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|