Beschlussvorlage - Sc/BV/FA-22/045

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschluss-Nr. Sc/BV/FA-22/045

 

4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Schlemmin (Schmutzwassser-gebührensatzung).

 

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV
M-V) und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Schlemmin vom 26. Januar 2022 folgende Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Schlemmin (Schmutzwassergebührensatzung) erlassen:

 

Artikel I

 

§. 2 (Gebührensatz), Abs. 3 und 4 werden wie folgt neu gefasst:

 

(3) Die Grundgebühr für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage beträgt wie folgt:

 

Qn

EUR/Monat

bis 2,5

12,00

bis 4,0

19,20

bis 10,0

48,00

bis 25,0

120,00

 

(4) Die Benutzungsgebühr für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage beträgt 7,44 €/m³.

 

Artikel II

 

Die Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

 

Schlemmin,

 

Komm

Bürgermeister

 

 

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt/Begründung:

 

Es wurde eine Variantenrechnung, in Auftrag gegeben durch die Boddenland GmbH, vorgenommen. In der letzten Gemeindevertretersitzung fiel die Entscheidung, die in die Beschlussvorlage aufgenommene Variante anzuwenden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

Nein:

 

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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