Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-21/409

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Beschluss Nr. RDG/BV/BA-21/409

 

I. Änderung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Gewerbegebiet Tannenberg I“, OT Klockenhagen - Beschluss zur Anwendung des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB und Änderung der Verfahrensbezeichnung in II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Das Verfahren der I. Änderung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Gewerbegebiet Tannenberg I“, OT Klockenhagen, wird im vereinfachten Verfahren nach den Regelungen des § 13 BauGB durchgeführt.

 

  1. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

  1. Die Bezeichnung des Verfahrens wird in „II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28“ geändert.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die große Nachfrage nach kleinteiligen Gewerbeflächen im GWG Tannenberg bedingt eine Anpassung der Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 28. Neben der Ausweisung von Parzellierungsvorschlägen erfolgt in Teilbereichen eine Konkretisierung von Baugrenzen, Berücksichtigung künftiger Hochwasserschutzmaßnahmen sowie auch die korrekte Übernahme von Gehölzpflanzungen (Bestand).

 

 

Mit dem Vorentwurf der Änderung des Bebauungsplanes wurden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt. Seitens der Behörden wurden keine wesentlichen Bedenken vorgetragen. Aus verfahrenstechnischen Gründen wurde lediglich eine Änderung der Bezeichnung in „II. Änderung“ empfohlen. Auch wurde die Anwendbarkeit des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB mit dem Landkreis abgestimmt. Insofern kann u. a. von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht abgesehen werden.

 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Bisherige Beschlussfassungen:

Aufstellungsbeschluss: 19. August 2020

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...