Beschlussvorlage - AD/BV/BA-21/119

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Beschluss-Nr. AD/BV/BA-21/119

 

Gemeindenachbarliche Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 96 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Weißer Weg“, OT Borg

 

Die Gemeindevertretung Ahrenshagen-Daskow beschließt:

 

Den Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 96 der Stadt Ribnitz-Damgarten, wird zugestimmt. Anregungen und Bedenken werden nicht genannt.

 

Zur Beurteilung liegen Planzeichnung und Begründung vor.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 96 umfasst u. a. den Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VE-Plan) Nr. 12, „ländliche Wohnsiedlung Borg“, der bereits 1994 rechtskräftig wurde. Planungsziel war die Errichtung von 3 Doppelhäusern sowie die vollständige Herstellung der Erschließungsanlagen. Im Durchführungsvertrag zum VE-Plan hatte sich Investor verpflichtet, das Vorhaben innerhalb einer bestimmten Frist zu errichten, wobei diese bereits seit mehreren Jahren abgelaufen ist. Das Vorhaben ist bis heute nicht realisiert.

Aufgrund eines der Stadt vorliegenden Änderungsantrages fasste die Stadtvertretung in der Sitzung 4. Juli 2018 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 96, der eine Änderung der bisherigen Planungsziele des VE-Planes Nr. 12 beinhaltet. Konkret sollen 2 Einzelhäuser statt der bislang 3 Doppelhäuser errichtet werden. Weiterhin wurde zur Abrundung des Gebietes die nördlich angrenzende und mit 2 Bungalows bebaute Fläche in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen, die ebenso wie das VE-Plangebiet Nr. 12 im wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen ist. Hier könnten künftig auch 1 bis 2 Einzelhäuser errichtet werden.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...