Beschlussvorlage - RDG/BV/BK-21/333

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

RDG/BV/BK-21/333

Vereinheitlichung des Essenzuschusses für die Mittagsversorgung in Kindertageseinrichtungen und Schulen in Ribnitz-Damgarten.

 

Die Stadtvertretung beschließt die Vereinheitlichung des Essenzuschusses der Stadt Ribnitz-Damgarten auf 0,30 € pro Mittagessen für Kinderkrippen, Kindergärten, Tagespflegen und Schulen. Die freiwerdenden finanziellen Mittel sind für die Kinder- und Jugendförderung, speziell im Bereich Essenversorgung, zu verwenden.

 

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Sachverhalt

Die Stadt Ribnitz-Damgarten stützt derzeit Kinder in Kinderkrippen, Kindergärten, Tagespflegen mit je 0,50 € pro Mittagessen und in Schulen mit je 0,30 € pro Mittagessen.

 

Mit der Vereinheitlichung des Essenzuschusses durch die Stadt Ribnitz-Damgarten auf 0,30 €, unabhängig von der Betreuungsart, sollen die freiwerdenden finanziellen Mittel in Höhe von ca. 17.000 € pro Jahr für die Kinder- und Jugendförderung, speziell im Bereich Essenversorgung, verwendet werden.

 

Durch die Absenkung des Essenzuschusses durch die Stadt Ribnitz-Damgarten entstehen den Eltern / Sorgeberechtigten je Kind pro Monat Mehrbelastungen in Höhe von ca. 3,40 €. Dem steht die Beitragsfreiheit, welche im Land Mecklenburg-Vorpommern seit dem 01.01.2020 eingeführt wurde, gegenüber, welche für die Eltern/Sorgeberechtigten, beispielsweise für die Kinderkrippen-Ganztagsbetreuung, eine Entlastung in dreistelliger Summe bedeutet.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

Nein:

 

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

2.4.3.00.300 / 54159500 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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