Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-19/024/02

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-19/024/02

 

Beschluss über die Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Ribnitz-Damgarten für den Bereich „Zum Wallbach 1“, OT Hirschburg

 

  1.                  Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes der Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Ribnitz-Damgarten für den Bereich „Zum Wallbach 1“, OT Hirschburg, durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung laut den in der Beschlussvorlage vom 1. Juni 2021 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.

 

  1.                  Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 86 der Landesbauordnung Meck-lenburg-Vorpommern (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung die Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Ribnitz-Damgarten für den Bereich „Zum Wallbach 1“, OT Hirschburg, bestehend aus dem Planteil (Planzeichnung - Teil A) und dem Textteil (textliche und gestalterische Festsetzungen - Teil B) mit Stand vom 1. Juni 2021 als Satzung.

 

  1.                  Die Begründung mit Stand vom 1. Juni 2021 wird gebilligt.

 

  1.                  Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über die Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Ribnitz-Damgarten für den Bereich „Zum Wallbach 1“,
    OT Hirschburg, ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Ribnitz-Damgarten für den Bereich „Zum Wallbach 1“, OT Hirschburg in Kraft.

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Der Geltungsbereich der Innenbereichssatzung umfasst eine Teilfläche des Flurstückes 17 der Flur 2 Gemarkung Hirschburg. Zielstellung ist die bauliche Abrundung und Nachverdichtung der Ortsrandlage Hirschburg bzw. Klockenhagen Es werden drei Bauparzellen ausgewiesen. Mit dem Satzungsinstrument kann die bisherige Außenbereichs-fläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden.

 

Seitens der im Planverfahren beteiligten Träger öffentlicher Belange und Behörden wurden keine wesentlichen Bedenken zur Planungsabsicht vorgetragen. Durch die Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen eingereicht.

 

Bisherige Beschlussfassungen:

Aufstellungsbeschluss: 30. Oktober 2019

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: 20. August 2020

 

 

Bemerkung:

Ausführliche Unterlagen liegen bei den Fraktionsvorsitzenden zur Einsichtnahme vor.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...